Bild: Tesla (Produktion in deutscher Gigafactory)
In eine positive Meldung für die deutsche Gigafactory in Grünheide bei Berlin, die vom Betreiber selbst kam, mischte sich am Montag eine weniger erfreuliche: Zum ersten Mal hatte die Elektroauto-Fabrik innerhalb einer Woche 3000 Model Y produziert, teilte Tesla am Sonntag per Twitter mit. Einen Tag später jedoch berichtete zuerst der RBB von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der Gigafactory nach einer Anzeige durch das Landesumweltamt Brandenburgs.
Illegale Anlage auf Tesla-Gelände?
In Frage scheint also nicht zu stehen, ob Tesla in Grünheide ein Gefahrstoff-Lager betrieb, sondern ob das mangels Genehmigung illegal war. Der einschlägige Paragraph ist laut dem RBB-Bericht $327 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, der das unerlaubte Betreiben von Anlagen unter Strafe stellt. Angesprochen werden darin unter anderem genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Abfall-Entsorgungsanlagen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Wer sie ohne Genehmigung oder trotz Untersagung betreibt, dem drohen eine Geld- oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe – fast so viel wie für illegale Atom-Anlagen mit bis zu fünf Jahren laut Absatz 1.
Welche konkrete Verfehlung Tesla in Grünheide vorgeworfen wird, war laut RBB zunächst unklar. Die Anzeige soll vom Landesumwelt für Umwelt gestellt worden sein – der gleichen Behörde also, von der im März die abschließende Genehmigung für die aktuelle Phase der Gigafactory kam. Die Anzeige sei schon im August bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder eingegangen und dann zu der Schwerpunkt-Abteilung in Potsdam weitergeleitet worden.
Abfall-Lager für Gigafactory brannte
Bis dahin hatte sich Tesla in einem Widerspruchsverfahren gegen die Einschätzung des Landes gewehrt, dass die Anlage genehmigt werden musste, stellte laut dem RBB-Bericht aber vergangene Woche doch nachträglich einen Antrag dafür. Ob es bei den jetzt laufenden strafrechtlichen Ermittlungen um diese Angelegenheit geht, ist aber offen. Pappe und Holz aus der Fabrik dürften nicht unbedingt als Gefahrstoffe eingestuft sein, und Landesumweltamt und Tesla schienen bislang nur auf verwaltungsrechtlicher Ebene uneins.