- Ultraschall-Unruhe bei Tesla-Kunden
- Einparkhilfe noch in Tesla-Handbüchern
- Software-Update nicht ausgeschlossen
Bild: Tesla (aktuelles Model Y im Konfigurator)
Beginnend im Frühjahr 2021 wurden bei Tesla keine Radar-Sensoren in der Front seiner Elektroautos mehr verbaut, und im Oktober 2022 folgte der nächste Schritt zu „vision only“ – der in seiner Wirkung aber zunächst einmal ein klarer Rückschritt ist: Nach dem Radar ließ Tesla auch die Ultraschall-Sensoren für die Erkennung im Nahbereich weg. Wer schon vorher ein Model 3 oder Model Y bestellt hatte, musste sich vor der Auslieferung damit einverstanden erklären, was allein in Deutschland mehrere tausend Kunden gemacht haben dürften. Doch laut einem Inkasso-Unternehmen können sie sich von Tesla eine vierstellige Summe zurückholen – fast ohne eigenen Aufwand.
Ultraschall-Unruhe bei Tesla-Kunden
Nach Meldungen in Foren haben mehrere Tesla-Kunden wegen der Ultraschall-Abschaffung ihre Bestellung storniert oder widerrufen. Andere finden sich mit der Lücke ab. Nach Angaben der Inkasso-Firma Kedapro müssen sie das aber zumindest nicht ohne finanziellen Ausgleich: Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, plant es eine „Sammelklage“ mit dem Ziel, Tesla 2500 Euro an jeden teilnehmenden Kunden bezahlen zu lassen, der ein Elektroauto mit Ultraschall bestellt, aber ohne bekommen hat. Nur wenn das funktioniert, will sie 25 Prozent des erstrittenen Betrags behalten, ansonsten sollen keine Kosten anfallen.
Wichtig dabei ist, dass die Zustimmung, die Tesla vor der Auslieferung von Model 3 oder Model Y ohne die Sensoren per E-Mail einholte, nach Angaben von Kedapro nichts an den Ansprüchen der Kunden ändert: Europäisches Verbraucher-Recht sorge dafür, das erteilte Zustimmungen unwirksam oder zumindest angreifbar seien. Das Fehlen der Einparkhilfe ist laut den FAQ als Sachmangel zu bewerten, weil sie bei Vertragsschluss noch im Handbuch für das Model 3 und das Model Y stand.
Einparkhilfe noch in Tesla-Handbüchern
Wie Janosch Kemper, Geschäftsführer des Unternehmens, teslamag.de auf Anfrage erklärte, geht es bei dem geplanten Verfahren gegen Tesla nicht um eine Sammelklage im engen juristischen Sinn – dergleichen gebe es in Deutschland gar nicht. Aber der Bundesgerichtshof habe in den letzten Jahren ein Modell gebilligt, bei dem Geschädigte ihre Ansprüche an ein Inkasso-Unternehmen abtreten können. Ein Urteil habe zudem möglich gemacht, Betroffenen dabei das Prozesskosten-Risiko abzunehmen, also mit einer Provision zu agieren, die nur im Erfolgsfall bezahlt wird. Im Ergebnis bedeute das Sammelklagen wie nach US-Vorbild.
Software-Update nicht ausgeschlossen
Dazu setzt Kedapro, wie es auf der Website weiter heißt, Tesla zunächst eine Frist zur Nacherfüllung, also für den nachträglichen Einbau der Sensoren. Dass der erfolgt, sei nicht zu erwarten – und falls doch, sei diese Reise eben beendet. Falls nicht, folgt nach Ablauf der Frist die Ausübung des abgetretenen Minderungsrechts. Den Tesla-Kunden stehe dann ein Zahlungsanspruch zu, der gebündelt durchgesetzt werde. Dazu müsse in vielen Fällen zunächst der Ultraschall-Verzicht erfolgreich angegriffen werden, und anschließend sei es „nicht trivial“, die konkrete Höhe der Minderung zu bestimmen.
Die genannten 2500 Euro sind also wohl eher eine Idealvorstellung. Risiken aber gibt es bei einer Beauftragung nach den Kedapro-Angaben für teilnehmende Kunden nicht. Zudem seien sie aller Voraussicht nach selbst im Erfolgsfall nicht von einer möglichen späteren Verbesserung des Vision-Systems durch ein Tesla-Update ausgeschlossen: Denn dafür müsse das Unternehmen abgeänderte Software-Versionen bereitstellen, „nur um Sie zu ärgern“.