Im Fokus eines Gerichtsverfahrens: der Diebstahl einer Harley-Davidson.
Im konkreten Fall ging es um eine Harley-Davidson, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Nach umfangreichen Umbauten war das Motorrad nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Maschine wurde gestohlen, worauf die Klägerin von ihrer Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen wollte. Doch diese verweigerte die Zahlung.
Das Argument der Versicherung: Der zuvor geschlossene Vertrag sei nichtig, weil die Maschine nicht mehr für den Verkehr zugelassen sei. Die Sache ging vor Gericht.
Warum das Gericht der Klägerin recht gibt
Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte halten das Urteil in der Praxis für bedeutsam. Es stelle klar, dass Kaskoversicherungen auch für nicht zugelassene Fahrzeuge abgeschlossen werden können. „Dies ist insbesondere für Fahrzeuge von Bedeutung, die nur saisonal genutzt werden oder für den Motorsport umgebaut wurden“. (dpa)