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Motorrad mit dem Autoführerschein fahren? Mit dieser Erweiterung geht das

Keine Prüfung notwendig

Motorrad mit dem Autoführerschein fahren? Mit dieser Erweiterung geht das

Motorrad fahren ohne dazugehörige Führerschein-Klasse? Was für viele Autofahrer ein Traum zu sein scheint, ist gar nicht so abwegig. So funktioniert´s.

Der ein oder andere Autofahrer hat bestimmt schon mal daran gedacht, wie cool es wäre, Motorrad zu fahren. Doof nur, wenn man keinen Motorradführerschein hat. Aber bevor sich Autofahrer gleich an die Prüfung für den Motorrad-Führerschein wagt, gibt es eine gute Nachricht: Es gibt auch einen einfacheren Weg, um aufs Motorrad zu steigen – und der ist sogar deutlich günstiger in Angesicht der aktuell sehr teuren Preise für Führerscheine.

Erweiterung für den Auto-Führerschein: Damit dürfen sogar bestimmte Motorräder gefahren werden

Bis Anfang 2020 war es für Autofahrer mit einem B-Führerschein nicht erlaubt, Motorräder zu fahren – es sei denn, sie hatten auch einen Motorradführerschein. Doch seit 2020 gibt es die Option, die sogenannte Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen zu lassen. Damit dürfen leichte Motorräder bis zu 125 cm³ gefahren werden, ohne dass ein vollwertiger Motorradführerschein nötig ist, berichtet der „ADAC“.

Das Beste daran: Es ist keine Prüfung notwendig. Stattdessen reicht eine Fahrerschulung, die aus vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten à 90 Minuten besteht, erklärt der Bußgeldkatalog. Ohne Prüfungsstress bekommen Interessierte nach der Schulung die Schlüsselzahl 196 in ihren Führerschein eingetragen und können direkt losfahren. echo24.de hat bereits berichtet, welche Möglichkeiten Autofahrer bei der Erweiterung ihres Führerscheins außerdem haben.

Auto-Führerschein der Klasse B erweitern: Vorteile und Nachteile des B196

Der große Vorteil des B196 ist, dass Autofahrer schnell und relativ günstig aufs Motorrad kommen. Sie sparen sich die theoretische und praktische Prüfung und können in kurzer Zeit losfahren. Viele Fahrschulen bieten sogar Intensivkurse an, sodass die erforderliche Bescheinigung nach wenigen Tagen in der Tasche ist, erlklärt der „ADAC“.

Ein kleiner Haken ist allerdings dabei: Die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland. Im Ausland wird diese Schlüsselzahl nicht anerkannt. Autofahrer, die planen, mit dem Motorrad durch Italien oder Frankreich zu cruisen, benötigen den regulären Motorradführerschein (Klasse A1). Da hilft B196 leider nicht weiter.

Da der B196 außerdem keine eigene Motorradführerscheinklasse ist, bedeutet das, dass es keine Möglichkeit gibt, den B196 auf größere Klassen wie den A2 oder sogar A zu erweitern, schreibt der Bußgeldkatalog. Mit einem Führerschein der Klasse A1 wäre das allerdings möglich. Wer irgendwann größere Maschinen fahren möchte, muss den vollen Motorradführerschein machen. B196 ist also nur für die 125er gedacht.

Voraussetzungen und Kosten für die Führerschein-Erweiterung B196: Das müssen Autofahrer wissen

Bevor Autofahrer mit der Erweiterung B196 loslegen, sollten sie prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 25 Jahre
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Die Kosten für die B196-Schulung variieren je nach Fahrschule, aber Interessierte sollten mit etwa 700 bis 900 Euro rechnen, erklärt der Bußgeldkatalog. Dazu kommen noch kleinere Gebühren für die Eintragung der Schlüsselzahl und eventuell ein neues Passfoto. Im Gegensatz zu den Kosten eines richtigen Motorradführerscheins ist der B196 für Viele erschwinglicher.

motorrad mit dem autoführerschein fahren? mit dieser erweiterung geht das

Mit einer bestimmten Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer auch Motorräder fahren.

B196-Eintragung: Was angehende Motorradfahrer jetzt schnell erledigen müssen

Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche können angehende Motorradfahrer einen Termin bei der Führerscheinstelle ihres Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen. Dafür sollten sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen, da maximal ein Jahr zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein vergehen darf, erklärt der Bußgeldkatalog. Um die Eintragung der B196-Schlüsselzahl zu beantragen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • die Bescheinigung der Fahrschule über Ihre Teilnahme an der B196-Schulung
  • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder alternativ eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • eine Kopie des Führerscheins
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Für die Beantragung der B186-Eintragung fällt eine Gebühr an, die in der Regel zwischen 23 und 29 Euro beträgt. Je nach Behörde kann sie aber auch höher ausfallen. Außerdem müssen viele Motorradfahrer ihren Führerschein in den nächsten Jahren umtauschen. Welche Fristen gelten, berichtet echo24.de.

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