- Motorradfahren in Tirol: Diese kurvenreichen Strecken haben eine Lärmgrenze
- Leise im Stand, laut auf der Straße: Der Streit um die Lärmgrenze für Motorräder
- Mit leiser Power unterwegs: Diese Modelle bleiben trotz Lärmschutzregelungen auf der Straße
- Zu laut unterwegs? Polizeikontrollen drohen mit Bußgeld und Zwangsumkehr
Strenge Lärmschutzregeln
Fahrverbot für Motorräder: Diese Strecken sind für laute Maschinen tabu
Motorräder, die mehr als 95 dB Standgeräusch aufweisen, dürfen auf bestimmten Strecken nicht mehr fahren. Wo es Einschränkungen für Motorradfahrer gibt.
Mit dem Motorrad in den Urlaub zu fahren, bedeutet für viele Freiheit und Abenteuer. Doch nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland gibt es zahlreiche Verkehrsregeln und Vorschriften, die Motorradfahrer besonders beachten müssen. Während Handzeichen unter Bikern für die Kommunikation unterwegs sorgen, stellen andere Vorschriften wahre Herausforderungen dar.
Motorradfahren in Tirol: Diese kurvenreichen Strecken haben eine Lärmgrenze
Bereits seit 2020 gilt auf mehreren beliebten Motorradstrecken in Österreich, Tirol, ein Fahrverbot für besonders laute Motorräder. Maschinen, deren Standgeräusch über 95 dB(A) liegt, dürfen zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober auf diesen Straßenabschnitten nicht fahren, erklärt der ADAC. Betroffen sind vor allem landschaftlich reizvolle und kurvenreiche Strecken, die bei Motorradfahrern besonders beliebt sind.
Darunter zählen unter anderem die B198 Lechtalstraße von Steeg bis Weißenbach am Lech, die B199 Tannheimerstraße von Weißenbach bis Schattwald sowie die L21 Berwang-Namloser Straße. Auch die Hahntennjochstraße, eine bekannte Bergstrecke, ist in zwei Abschnitten von den Verboten betroffen. Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen, schreibt der ADAC weiter.
Grund für diese Fahrverbote ist die starke Lärmbelastung, unter der Anwohner entlang der Motorradstrecken leiden. Besonders das laute Aufheulen der Motoren beim Beschleunigen oder Abbremsen sorgt für Unmut. Frühere Maßnahmen wie Tempolimits haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so der ADAC, weshalb nun die Lärmgrenze von 95 dB(A) als Maßstab für Fahrverbote herangezogen wird.
Leise im Stand, laut auf der Straße: Der Streit um die Lärmgrenze für Motorräder
Während einige Motorräder, die im Stand leise sind, auf der Straße viel Lärm verursachen, gibt es auch Maschinen, die trotz eines höheren Standgeräuschs im Fahrbetrieb eher unauffällig sind. Diese Unterscheidung ist für die Behörden jedoch irrelevant – ausschlaggebend ist der in den Papieren eingetragene Wert, heißt es weiter.
Mit leiser Power unterwegs: Diese Modelle bleiben trotz Lärmschutzregelungen auf der Straße
Wer dennoch durch die betroffenen Gebiete fahren möchte, muss sicherstellen, dass sein Motorrad die Lärmgrenze nicht überschreitet. Laut einer Analyse von über 400 aktuellen Modellen fallen etwa 321 Motorräder unter diese Grenze und dürfen weiterhin die Straßen befahren, so „motorradonline.de“.
Weiter gefahren werden dürfen unter anderem die Harley Davidson Nightster/Special, sowie die Pan America 1250/Special, die Indian Scout Rogue und auch verschiedene Modelle der Marken KTM, Yamaha und Honda, zählt „motorradonline.de“ auf. Der ADAC empfiehlt Fahrern jedoch generell, auf leisere Maschinen zu setzen und bereits beim Kauf auf die angegebenen Geräuschwerte zu achten. Alternativ bleibt die Möglichkeit, die betroffenen Regionen ganz zu meiden.
Motorradfahrer unterwegs auf einem Pass durch die Berge
Zu laut unterwegs? Polizeikontrollen drohen mit Bußgeld und Zwangsumkehr
Die Einhaltung der Lärmgrenze wird durch regelmäßige Polizeikontrollen sichergestellt. Wer mit einem zu lauten Motorrad erwischt wird, muss nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen, sondern kann auch dazu verpflichtet werden, die Strecke umgehend zu verlassen, so der ADAC.
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 220 Euro rechnen. Motorradfahrer sollten vor einer Tour daher unbedingt in den Fahrzeugpapieren nachsehen, ob ihr Motorrad den Grenzwert von 95 dB(A) einhält. Der ADAC empfiehlt, die Rubrik U1 der Zulassungsbescheinigung zu überprüfen.
Anfang 2025 stehen weitere Änderungen für Motorradfahrer an, auf die geachtet werden sollte.