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Leasing-Rückgabe: Kunden müssen für Kratzer nicht zahlen

Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs drohen oft hohe Kosten. Doch gewisse Mängel, wie Kratzer, müssen die Kunden nicht bezahlen.

Wer sich ein neues Auto anschaffen will, der hat inzwischen die Qual der Wahl: Barkauf, Auto-Abo, Finanzierung oder doch Leasing? Wer sich für Letzteres entscheidet, gibt den Wagen in der Regel nach Ablauf der Leasingdauer wieder zurück. Manchmal wird das vermeintliche Schnäppchen dann doch teurer oder der Leasinggeber stellt Schäden am Auto in Rechnung. Doch was muss der Kunde zahlen und was nicht?

Grundsätzlich gilt: Bei der Rückgabe muss das Leasingfahrzeug nicht aussehen wie ein Neuwagen. Schließlich handelt es sich bei einem Auto um einen Gebrauchsgegenstand. Leichte Gebrauchsspuren und Verschleißmängel sind daher normal und müssen vom Leasingnehmer nicht übernommen werden.

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Ähnlich wie bei Handys gibt es auch für Autos Schutzfolien für den Lack. Notwendig sind diese bei Leasingfahrzeugen jedoch nicht. (Symbolbild) © Nomad Soul/Imago

Leasing-Rückgabe: Kunden müssen für Kratzer nicht zahlen

Doch was sind leichte Gebrauchsspuren? Damit sind beispielsweise kleine Steinschlagspuren oder Schrammen und Kratzer am Tankdeckel oder an Türgriffen gemeint. Auch kleine Kratzer am Dach vom Besuch in der Waschanlage oder leichte Beulen an den Türen und hinteren Seitenteilen fallen in diese Kategorie, wie E-Fahrer.de berichtet. Eine Schutzfolie für den Lack, wie sie manche Autofahrer verwenden, ist also nicht notwendig.

Anders sieht es aus, wenn eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeugs vorliegt. Damit sind Mängel gemeint, die im Rahmen einer normalen Nutzung nicht entstanden wären. Maßgeblich dafür ist der Zustand, der dem Alter und der Fahrleistung angemessen ist.

Leasing-Rückgabe: Kunden müssen nur für übermäßigen Verschleiß zahlen

Allerdings muss der Leasingnehmer bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht für die Reparatur der Mängel aufkommen, sondern zahlt lediglich den Betrag, der der Wertminderung entspricht. Zudem dürfen die Mängel nicht aufgerechnet werden, sondern müssen als Gesamtmasse betrachtet werden.

Den Nachweis, ob Schäden am Fahrzeug auf eine normale Nutzung oder übermäßigen Verschleiß zurückzuführen sind, muss der Leasinggeber erbringen. Dieser wird dazu ein Gutachten erstellen, dieses ist jedoch nur mit Begründungen gültig. Es reicht dabei nicht aus, wenn der Sachverständige vom Leasinggeber als Zeuge genannt wird. Heißt: Der Leasinggeber muss den Kunden informieren, welche Mängel die Folge einer übermäßigen Nutzung sind.

Leasing-Rückgabe: Experten können Kunden unterstützen

Um im Vorfeld der Leasing-Rückgabe alle Eventualitäten auszuschließen, können Kunden ebenfalls eine unabhängige Meinung einholen. In diesem Fall sollten sie sich an einen Spezialisten für Leasing-Rückgaben wenden, dieser kann auch die Übergabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber übernehmen. Auch weitere Tipps können beim Leasing helfen, unerwünschte Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden. Sollte tatsächlich eine übermäßige Abnutzung vorliegen, muss der Leasinggeber diese im Rückgabeprotokoll festhalten. Dieses kann er durch Bilder der Mängel ergänzen. Der Leasingnehmer muss das Protokoll dann bestätigen.

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