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ZDK fordert fairen Zugang zu Fahrzeugdaten für alle Marktteilnehmer

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Bildnachweis: ZDK

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzt sich für eine sektorspezifische Regulierung von Fahrzeugdaten ein, um einen fairen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten. In einem aktuellen Positionspapier, das am 23. Juli 2024 in Brüssel veröffentlicht wurde, fordert der ZDK die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, das bereits in der vergangenen Legislaturperiode angekündigte Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Fahrzeugdaten umzusetzen.

Arne Joswig, Präsident des ZDK, betont, dass die selbstbestimmte Entscheidung über die Nutzung von Fahrzeugdaten entscheidend für die Verbraucher sei, insbesondere in Bezug auf Serviceangebote, Reparaturen und Wartungen. Er weist darauf hin, dass der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Fahrzeugfunktionen essentiell für die Branche ist, insbesondere wenn es um digitale Dienstleistungen geht. Ein Markt, in dem ausschließlich die Hersteller über diese Daten verfügen und diese selektiv weitergeben, beeinträchtigt den Wettbewerb erheblich. Joswig fordert, dass die Hersteller ihre dominierende Position als Gatekeeper aufgeben müssen, um den fairen Wettbewerb zu fördern.

Der ZDK drängt auf eine schnelle Einführung einer sektorspezifischen Regulierung, die den bereits bestehenden Data Act ergänzt. Diese Regulierung soll den Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen für alle Serviceanbieter sicherstellen. Dadurch sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, zwischen verschiedenen Anbietern frei zu wählen, beispielsweise bei intelligentem Laden oder Werkstattvergleichen.

Zudem begrüßt der ZDK die Bemühungen der Europäischen Kommission, den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen in der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 neu und rechtssicher zu regeln. Dies wird als ein weiterer wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb im Dienstleistungsmarkt für Autofahrer angesehen. Einzelne Hersteller haben in der Vergangenheit versucht, den Zugang zu diesen Daten zum Nachteil der Verbraucher einzuschränken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch am 5. Oktober vergangenen Jahres, dass dieser Zugang für Serviceanbieter frei verfügbar sein muss (Rechtssache C-296/22).

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