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Tesla: Genehmigungsverfahren für Grünheide-Ausbau startet im Juli

tesla: genehmigungsverfahren für grünheide-ausbau startet im juli

Tesla plant im Rahmen der Erweiterung seiner Fabrik in Deutschland nicht nur eine Verdopplung der Produktionskapazität für E-Autos, sondern auch für Batterien. So wird ab dem 19. Juli 2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide eingeleitet.

Das geht aus einer Mitteilung des brandenburgischen Umweltministeriums hervor. Im März 2023 hatte Tesla den ersten Antrag für den Ausbau seines Werks in Grünheide eingereicht. Bisher war bekannt, dass Tesla eine Erweiterung der Produktionskapazität von derzeit 500.000 Einheiten auf zukünftig eine Million Elektroautos pro Jahr beantragt. Wie das Ministerium nun mitteilt, soll mit der Erweiterung auch „eine Erhöhung der Batteriespeicherproduktionskapazität von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr einhergehen“.

Tesla hatte seine Pläne für eine Serienproduktion von Batteriezellen in Grünheide verschoben, um wegen der Aussicht auf umfassende Fördermittel die Priorität zunächst auf die USA zu legen. Die neuen Infos bekräftigen, dass Tesla weiterhin auf eine Batterie-Fertigung in Deutschland setzt. Was allerdings genau mit der „Batteriespeicherproduktionskapazität“ gemeint ist, führt das Ministerium in seiner Mitteilung nicht aus. Das könnte die lange erwartete Batteriezellproduktion umfassen, aber auch (vorerst) nur eine Montage von Batteriepacks. Diese ist natürlich auch später notwendig, kann aber zunächst mit angelieferten Zellen betrieben werden. Denn klar ist: Bei einer „Erhöhung von derzeit 50 GWh“ kann nicht die Zellproduktion gemeint sein, da Tesla keine Batteriezellen in diesem Umfang in Grünheide baut. Zudem wird der Zeithorizont für die Verdopplung der „Batteriespeicherproduktionskapazität“ nicht erwähnt.

Für die Verdopplung der Fahrzeugproduktion soll „eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden“. Zudem sind auch Änderungen und Optimierungen an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant, so das Umweltministerium des Landes Brandenburg.

Tesla ändert Vorgehensweise

Zudem scheint Tesla sein Vorgehen bei der Genehmigung zu ändern. Für den Bau der ersten Phase hatte der Hersteller bekanntlich mit unzähligen Vorab-Genehmigungen gearbeitet (mit dem Risiko auf den Rückbau auf eigene Kosten), noch bevor die umfassende Gesamtgenehmigung vorlag. Nun plant Tesla laut dem Landesumweltministerium, „das Vorhaben in mehreren Teilgenehmigungsschritten zu beantragen“.

Bei dem Antrag handelt es sich offiziell eine Änderung genehmigter Produktionsanlagen, die mit dem Bescheid vom 04.03.2022 genehmigt wurden. Das Vorhaben wird vollständig innerhalb des Gebiets des bestehenden B-Plans geplant. Es besteht bei diesem Vorhaben kein Zusammenhang mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink-Nord“.

Teil der beantragten Änderung ist auch eine Weiterentwicklung an der viel kritisierten Abwasserbehandlung. „Das bedeutet, dass zukünftig das Abwasser aus der Produktion durch zusätzliche Kreislaufführung und Aufbereitung so behandelt werden soll, dass keine industriellen Abwässer mehr der Kläranlage zugeführt werden. Hierdurch soll benötigtes Produktionswasser eingespart werden“, schreibt das Ministerium hierzu.

Die Antragsunterlagen sind vom 19. Juli bis zum 18 August 2023 im Internet und bei einigen Behörden einsehbar. In der Zeit vom 19. Juli bis einschließlich 18. September 2023 können schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Behörden Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Sollte es Einwendungen geben (wovon bei der Historie des Werks auszugehen ist), wird wieder ein Erörterungstermin stattfinden. Laut der Mitteilung dürfte das in der Stadthalle Erkner ab dem 23. Oktober diesen Jahres stattfinden.
brandenburg.de, brandenburg.de (Amtsblatt)

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