Die Verkehrsministerkonferenz hat sich für eine Kleine Fachkunde ausgesprochen, die mit einer Online-Prüfung abgeschlossen werden soll.
Der Kleine Fachkundenachweis soll bekanntlich für Fahrer und Fahrerinnen im Taxi- und Mietwagen- sowie im gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich werden. Die Verkehrsministerkonferenz habe dazu nun weitere Rahmenbedingungen festgelegt, heißt es dazu in einer Pressemitteilung, die sich mit allen wesentlichen bei der Sitzung behandelten Themen befasst, zu denen auch das Deutschlandticket gehört hat. Wie diese weiteren Rahmenbedingungen abgesehen von der Online-Prüfung aussehen sollen, wird darin nicht erläutert.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat den Beschluss zur Einführung einer Online-Prüfung als Nachweis der Kleinen Fachkunde für Fahrpersonal im Gelegenheitsverkehr begrüßt. BVTM-Präsident Herwig Kollar erklärte dazu, weil auch dem Fahrermangel Rechnung getragen werden müsse, handle es sich um einen „guten Kompromiss aus Qualität und Pragmatismus“. Mit dem BMDV sei bereits vereinbart worden, dass der BVTM bei der Ausarbeitung der Prüfungsinhalte mitarbeiten werde. So solle sichergestellt werden, dass die Prüfung praxisnah und mit den tatsächlichen relevanten Themen ausgestaltet werde.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) erklärte zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz 20 Monate nach Inkrafttreten der PBefG-Novelle, es gebe nun endlich einen Grundsatzbeschluss für einen Kleinen Fachkundenachweis. Nun müsse der Beschluss so schnell wie möglich auf die Straße gebracht werden. Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhard schreibt dazu wörtlich: „Dies ist einer der peinlichsten und dilettantischsten Vorgänge, die ich in meinem politischen Leben kennengelernt habe“.
„Wenn die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Herbstsitzung am 11. und 12. Oktober über den Stand der Umsetzung informiert werden will, muss bis dorthin inhaltlich und organisatorisch alles stehen“, schreibt Meinhardt. „Wir haben als TMV einen Qualitätsanspruch und erwarten, dass der Kleine Fachkundenachweis unmittelbar danach starten kann – also möglichst zum 1. November, spätestens zum 1. Dezember“, schreibt Meinhardt abschließend.