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BVTM diskutiert Hürden für digitale Lösungen mit dem Verkehrsministerium

Anlässlich eines Roundtables der Mittelstandsallianz mit Staatssekretär Stefan Schnorr war Floris Cooijmans vom Bundesverband Taxi und Mietwagen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, um über digitale Lösungen im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes zu sprechen.

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Schnorr ist im BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) zuständig für Digitalisierungs-Themen und nicht primär für Straßenverkehr.

Ein Thema: Die praktische Anwendbarkeit von § 28 BOKraft. Dort heißt es seit der Novelle 2021: „Taxen müssen mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgerüstet sein. Abweichend von Satz 1 ist statt der Ausrüstung mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger auch die Ausrüstung mit einem konformitätsbewerteten softwarebasierten System möglich. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.“

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Softwarebasierte Systeme wären durchaus interessant für das Gewerbe, aber das Eichrecht macht es derzeit nahezu unmöglich, solche einzuführen. Denn es gibt kein geeichtes Kartenmaterial. „Man kann auf eine digitale Echtszeit-Anwendung eben ganz schlecht ein Siegel des Eichamts drücken“, bringt Cooijmans das Problem auf den Punkt. Auch bei der Einführung von Festpreisen ist das Eichrecht oft eine nicht gerade kleine Hürde.

Neben dem Eichrecht wurden auch andere Themen diskutiert, wie zum Beispiel die Fachkundeprüfung und wie wichtig diese für das Taxigewerbe und den Schutz der Fahrgäste ist. Zu dieser Thematik steht der Bundesverband unverändert im Austausch mit der Abteilung Straßenverkehr des BMDV. Die Prüfung soll künftig digital abgenommen werden, doch so weit sind Bund und Länder noch gar nicht.

„Bund und Länder treten weiter auf der Stelle. Wir haben unser Angebot erneuert: Wir unterstützen gerne mit Know-how und Zuarbeit, um die kleine Fachkunde endlich mit Leben zu füllen“, so Cooijmans.

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