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Klima: Ampel-Minister will Fahrverbot an Wochenenden – „Schäbig!“

Mit einer Warnung vor möglichen Wochenend-Fahrverboten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing den Ampel-Streit über das Klima-Gesetz angeheizt.

klima: ampel-minister will fahrverbot an wochenenden – „schäbig!“

Ein Auto fährt auf einer Landstraße.

Für die angedrohte Maßnahme hagelt es ordentlich Kritik, vor allem durch Umweltverbände. Diese werfen dem Ampel-Minister eine Doppel-Moral vor.

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Klima: Bald Fahrverbot an Wochenenden?

Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt – bis hin zu Fahrverboten am Wochenende. Das geht aus einem Schreiben Wissings an die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hervor.

Nach Wissings Argumentation könnten Fahrverbote nötig werden, falls die geplante Reform nicht zügig beschlossen wird. Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, brauche es dringend eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung. Diese wäre „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“.

Wissing-Plan ist „Schäbig“

Der Umweltverband BUND hat Aussagen von Verkehrsminister Volker Wissing zu drohenden Fahrverboten scharf kritisiert. BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg sagte der Deutschen Presse-Agentur (DPA) am Freitag: „Es passt ins Bild, dass ausgerechnet der Minister, der jede noch so einfach umzusetzende Maßnahme wie ein Tempolimit auf Autobahnen blockiert, jetzt mit den Ängsten der Menschen spielt“. Und das nur, um den Druck auf die Koalitionspartner weiter zu erhöhen, so Hilgenberg. „Diese Vorgehensweise kann als schäbig bezeichnet werden.“

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In dem Klima-Gesetz sind die Klimaschutzziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die klimaschädlichen Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. (mit dpa)

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