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Horrende Tesla-Preise: Leasingkunden müssen fast 14.000 Euro nachzahlen

2020 holt EFAHRER-Leser Dennis H. sein neues Auto ab – ein Tesla Model 3 Performance. Vier Jahre fährt er den schnittigen Elektrowagen zufrieden und ohne größere Probleme, bis im Juli 2024 sein Leasingvertrag ausläuft. Nach der Rückgabe des Autos beim Leasingunternehmen Santander kommt es zu einer bösen Überraschung. Neben üblichen Ausbesserungen wie etwa einer verkratzen Felge entdeckt der TÜV Süd, dass die Wagenheberaufnahme „porös“ und „rissig“ ist. Das klingt noch nach einem überschaubaren Schaden, doch stellt der TÜV fest, dass auch das Akkugehäuse ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 13.700 Euro. Das Gutachten des TÜV Süd liegt EFAHRER.com vor.

Fälle häufen sich

Dennis H. ist kein Einzelfall. Bereits 2022 berichtete EFAHRER.com über einen ähnlichen Fall. Damals besserte Tesla die Schäden lediglich kosmetisch aus. Gegenüber den Kunden tat das US-Unternehmen sie als minimale Beschädigungen ab. Doch ganz so einfach ist es nicht. Vor allem im Winter können durch die Wagenheberaufnahmen Nässe und Salz in die Nähe des Akkus gelangen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es das Model 3 überhaupt aushält, auf eine Hebebühne gehoben zu werden, etwa wenn Routinearbeiten anstehen. Aus einem Gerichtsurteil geht hervor, dass das Auto mit Schäden dieser Art zwar problemlos fahren kann, ein Werkstattbesuch aber eine Gefahr darstellt. Im Fall eines Unfalls wäre es für die Feuerwehr nicht möglich, das Fahrzeug zu bergen, da die Rettungskräfte das Auto ausschließlich an den Wagenheberaufnahmen anheben dürfen.

TÜV SÜD: Auffällig hohe Gutachtensummen

Auf Nachfrage von EFAHRER bestätigt der in 2022 eingeschaltete Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner heute: „Wir haben viele neue Fälle zum Thema Wagenheberaufnahmen“. Hierbei geht es hauptsächlich um Leasingrückläufer. Was dem Anwalt auffällt: „Als Sachverständiger der Leasinggeber tritt hier verstärkt der TÜV SÜD auf“. Auch EFAHRER selbst liegt ein weiteres Gutachten eines sehr ähnlichen Falls wie dem von Dennis H. vor – ebenfalls vom TÜV SÜD, ebenfalls in ähnlicher Schadenshöhe. Ob ein Akkutausch wegen Risse bei der Wagenheberaufnahme wirklich Not tut, könnten nur Gegengutachten anderer Prüfinstitute belegen.

Was sagt Tesla zu den Vorwürfen?

Eine offizielle Stellungnahme Teslas bleibt bis heute aus. Allerdings vermerkte der Konzern 2021 auf einer Rechnung eines Betroffenen: “Der Werksprozess wurde am 26. April 2021 verbessert.” Anwalt Lindner sieht dies als indirekte Bestätigung, dass es sich bei den beschädigten Wagenheberaufnahmen um ein generelles Serienproblem dieser Charge handele.

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Leasingrückläufer aus 2021: Rollt jetzt die Rechnungsflut heran?

Bei so vielen ähnlich gelagerten Fällen liegt die Vermutung nahe, dass zahlreiche Fahrzeuge mit diesen Schäden auf den Straßen unterwegs sind. Für 2024 stehen Leasingrückgaben von genau den betroffenen Modellen an. Es ist erwartbar, dass Tesla horrende Preise von den Leasingnehmern für die nachträgliche Ausbesserung von Mängeln verlangen wird, für die die FahrerInnen nicht verantwortlich sind.

Aus dem Rechtsstreit von 2021 geht hervor, dass Tesla erst nach langer Diskussion und anschließender Klage die Fehler kostenfrei behob. Es dürfte jedoch unwahrscheinlich sein, dass Tesla die Mängel künftig erneut zum Nulltarif behebt.

Die Kunden sind nicht schuld

Der Leasinggeber, die Santander Consumer Leasing GmbH, begründet die Schäden gegenüber dem YouTube-Kanal nextmove mit der unsachgemäßen Aufbockung des Fahrzeugs durch die Kunden – etwa beim Reifenwechsel. So soll das Model 3 von Tesla nur mithilfe passender Hubarmpolster aufgebockt werden. Diese Hilfsmittel werden laut nextmove allerdings weder in der Bedienungsanleitung des Model 3 unter „Aufbocken und Anheben“ noch im deutschen Tesla-Onlineshop erwähnt.  Unsere Recherche ergab, dass die Betriebsanleitung auf diese Polster sehr wohl hinweist, allerdings ist unklar, seit wann dies so vermerkt ist. Kritisch sehen wir die Tatsache, dass KundInnen nicht automatisch bei Auslieferung der Leasingwagen diese Polster erhalten. Es handelt sich bei diesen Jackpads also eher um ein „Community-Zubehör“, das die meisten FahrerInnen gar nicht kennen.

Hubarmpolster hin oder her: Ähnliche Schäden sind auch an zahlreichen Neuwagen zu erkennen – das dürften Modelle aus der defekten US-Produktionsstraße sein, die erst im April 2021 nachgebessert wurde.

Wer ist betroffen und was können Betroffene tun?

Dieses Problem betrifft Kunden, die ihr Model 3 in den Jahren 2020 und 2021 geleast hatten und einen Wagen aus der US-Produktion bekamen. Für alle Betroffenen hat der Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner wichtige Tipps parat:

  1. Grundsätzlich gilt: Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Widersprechen Sie der Forderung des Leasinggebers sowohl nach der Höhe des Preises als auch nach dem Zahlungsgrund. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr und die Schäden.

  2. Weisen Sie den Leasinggeber darauf hin, dass der Schaden an den Wagenheberaufnahmen nicht durch Sie verursacht wurde, sondern dieser ab Werk vorhanden war. Kaum ein Leasingnehmer lässt seinen Neuwagen bei Übergabe am Unterboden untersuchen. Dr. Lindner vertritt die Auffassung, dass Leasingnehmer nicht für verdeckte, bereits bei Übergabe vorhandene Schäden haften. Weisen Sie den Leasinggeber darauf hin, dass er sich an Tesla Netherlands BV als Garantiegeber wenden soll. Gleichzeitig kann nach Meinung des Anwalts der Leasinggeber einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Tesla Germany GmbH geltend machen, denn es wurden bewusst Fahrzeuge mit diesen Beschädigungen ausgeliefert.

  3. Die Höhe des Schadens ist rechtlich nicht geklärt. Immerhin müssen laut der Tesla Germany GmbH lediglich kosmetische Verbesserungen vorgenommen werden, der TÜV SÜD verlangt hingegen ein neues Akkugehäuse. Es bleibt also anzufechten, inwieweit der Preis überhaupt gerechtfertigt ist.

  4. Betroffenen mit Rechtsschutzversicherung und Firmenkunden rät Dr. Lindner außerdem, sich frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um weitere Nachteile, wie unberechtigte Schufa-Einträge, zu vermeiden.

  5. Und für alle zukünftigen Leasingkunden: Sehen Sie sich bei Übergabe Ihren Wagen extrem genau an – im Idealfall auch den Unterboden. Auch wenn das Problem spätestens seit der Lieferung aus China behoben sein dürfte, kann man nicht genau genug sein. Eine Rechtsschutzversicherung ist zudem immer ein guter Backup bei Streitigkeiten.

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