Politik

Deutschland und EU-Kommission einigen sich im E-Fuel-Streit

deutschland und eu-kommission einigen sich im e-fuel-streit

Die EU-Kommission und die deutsche Regierung haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, wie auch nach 2035 Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, solange diese mit klimaneutralem Kraftstoff betrieben werden. Die ursprüngliche Regelung zum Verbrenner-Aus soll dabei nicht mehr angefasst werden, die Ausnahmen werden nun bis Herbst 2024 erarbeitet.

Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, wurde die Einigung am späten Freitagabend erzielt. „In sehr detaillierten und konstruktiven Verhandlungen ist es uns gelungen, im Rahmen der Regulierung zu den Flottengrenzwerten das Element der Technologieneutralität sicherzustellen“, wird Volker Wissing (FDP) in der Mitteilung seines Hauses zitiert. „Damit ist der Weg frei, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe tanken, auch nach 2035 neu zugelassen werden können. Damit wurde auch ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.“

Wie der Minister weiter angibt, seien vor allem „konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert“ worden. So soll zunächst eine Fahrzeugkategorie e-fuels-only geschaffen und anschließend in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. „Wir wollen, dass der Prozess bis Herbst 2024 abgeschlossen ist“, so Wissing.

Details nennt das Verkehrsministerium in der Mitteilung nicht, der ARD liegt aber nach eigenen Angaben die Erklärung der EU-Kommission vor. Demnach soll „unmittelbar“ nach der Annahme des lange ausgehandelten, aber derzeit blockierten Gesetzes von der Kommission die Einführung der neuen Fahrzeugkategorie eingeleitet werden. Dadurch solle ein „belastbares und umgehungssicheres“ Genehmigungsverfahren für Fahrzeuge, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt werden, eingerichtet werden, berichtet die „Tagesschau“.

Keine 100-prozentige Rechtssicherheit

Wie genau das aussehen soll, ist aber noch nicht bekannt. Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Tagen bereits einen Entwurf vorgelegt, der genau so etwas vorgeschlagen hat: Diese Fahrzeuge sollen aber Sensoren besitzen, die das Fahren mit herkömmlichen Treibstoffen verhindern. „Falls sie mit herkömmlichen Kraftstoffen betankt werden, sollten solche Fahrzeuge dies erkennen können und verhindern, dass das Auto anspringt“, zitierte etwa Reuters aus dem Entwurf. Allerdings hatte Wissing nach Informationen des „Spiegel“ diesen Entwurf abgelehnt.

Es gibt aber noch eine zweite Komponente bei dem Kompromiss: Laut der „Tagesschau“ soll die EU-Kommission „ohne Verzögerung“ im Herbst 2023 einen Vorschlag machen, „wie reine E-Fuels Fahrzeuge zu den CO2-Reduktionszielen beitragen würden“. Das bietet für den weiteren Prozess zwei potenzielle Stolpersteine: Zum einen könnten diese Kriterien sehr streng gefasst werden, damit wirklich nur Ökostrom für die Produktion der synthetischen Kraftstoffe eingesetzt wird – und am Ende eben nicht Wasserstoff und CO2 fossilen Ursprungs für die E-Fuels verwendet werden, was deren Klimaauswirkungen massiv beeinflussen würde.

Zum anderen geht es um die Art und Weise der EU-Gesetzgebung: Wie bereits am Freitag berichtet soll der Vorschlag über einen sogenannten delegierten Rechtsakt erfolgen. Da ein solcher Text eine Regelung ändert oder ergänzt, müsste der eigentliche Text zum Verbrenner-Verbot laut der „Tagesschau“ nicht mehr angefasst werden. Aber: ein delegierter Rechtsakt kann sowohl vom EU-Parlament als auch vom Rat der Mitgliedsländer ausgebremst werden. Womit die Umsetzung eben nicht mehr gesichert wäre.

Genau darauf könnte es laut dem „Tagesschau“-Bericht hinauslaufen: „Schon jetzt gibt es im Europäischen Parlament Bedenken, ob die Kommission zu diesem Zweck überhaupt einen Delegierten Rechtsakt erlassen darf, ob sie hier ihre Kompetenzen überschreitet. Möglich ist also, dass das Ganze vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft wird.“

Darauf hat sich die Kommission aber wohl schon vorbereitet, denn in der Erklärung ist offenbar bereits festgehalten, dass man beim Scheitern des delegierten Rechtsakts „einen anderen Rechtsweg“ einschlagen werde – laut dem Bericht wird als Option eine Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte genannt. Also eben genau jenes Verfahren, dass nach einem zwei Jahre dauernden Verhandlungsprozesses aufgrund der deutschen Enthaltungs-Drohung auf Eis liegt.
bmdv.bund.de, tagesschau.de

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