Die EU-Kommission und die deutsche Regierung haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, wie auch nach 2035 Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, solange diese mit klimaneutralem Kraftstoff betrieben werden. Die ursprüngliche Regelung zum Verbrenner-Aus soll dabei nicht mehr angefasst werden, die Ausnahmen werden nun bis Herbst 2024 erarbeitet.
Wie der Minister weiter angibt, seien vor allem „konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert“ worden. So soll zunächst eine Fahrzeugkategorie e-fuels-only geschaffen und anschließend in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. „Wir wollen, dass der Prozess bis Herbst 2024 abgeschlossen ist“, so Wissing.
Details nennt das Verkehrsministerium in der Mitteilung nicht, der ARD liegt aber nach eigenen Angaben die Erklärung der EU-Kommission vor. Demnach soll „unmittelbar“ nach der Annahme des lange ausgehandelten, aber derzeit blockierten Gesetzes von der Kommission die Einführung der neuen Fahrzeugkategorie eingeleitet werden. Dadurch solle ein „belastbares und umgehungssicheres“ Genehmigungsverfahren für Fahrzeuge, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt werden, eingerichtet werden, berichtet die „Tagesschau“.
Keine 100-prozentige Rechtssicherheit
Es gibt aber noch eine zweite Komponente bei dem Kompromiss: Laut der „Tagesschau“ soll die EU-Kommission „ohne Verzögerung“ im Herbst 2023 einen Vorschlag machen, „wie reine E-Fuels Fahrzeuge zu den CO2-Reduktionszielen beitragen würden“. Das bietet für den weiteren Prozess zwei potenzielle Stolpersteine: Zum einen könnten diese Kriterien sehr streng gefasst werden, damit wirklich nur Ökostrom für die Produktion der synthetischen Kraftstoffe eingesetzt wird – und am Ende eben nicht Wasserstoff und CO2 fossilen Ursprungs für die E-Fuels verwendet werden, was deren Klimaauswirkungen massiv beeinflussen würde.
Zum anderen geht es um die Art und Weise der EU-Gesetzgebung: Wie bereits am Freitag berichtet soll der Vorschlag über einen sogenannten delegierten Rechtsakt erfolgen. Da ein solcher Text eine Regelung ändert oder ergänzt, müsste der eigentliche Text zum Verbrenner-Verbot laut der „Tagesschau“ nicht mehr angefasst werden. Aber: ein delegierter Rechtsakt kann sowohl vom EU-Parlament als auch vom Rat der Mitgliedsländer ausgebremst werden. Womit die Umsetzung eben nicht mehr gesichert wäre.
Darauf hat sich die Kommission aber wohl schon vorbereitet, denn in der Erklärung ist offenbar bereits festgehalten, dass man beim Scheitern des delegierten Rechtsakts „einen anderen Rechtsweg“ einschlagen werde – laut dem Bericht wird als Option eine Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte genannt. Also eben genau jenes Verfahren, dass nach einem zwei Jahre dauernden Verhandlungsprozesses aufgrund der deutschen Enthaltungs-Drohung auf Eis liegt.
bmdv.bund.de, tagesschau.de