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15 Fakten zum Camping-Gas

Flüssiggas aus der Flasche sorgt im Wohnmobil dafür, dass Kochen, Heizen und Kühlen an Bord möglich sind. Gas ist sauber und ungefährlich. promobil verrät, was CamperInnen wissen und beachten müssen.

In diesem Artikel:

Die Gasversorgung im Wohnmobil ist entscheidend für einen gelungenen Campingurlaub. Allerdings stellen sich viele CamperInnen immer wieder die gleichen Fragen. Besonders EinsteigerInnen sind mit dem Umgang mit dem Gas noch unsicher. Deshalb haben wie die wichtigsten Fragen zum Thema Campinggas zusammengestellt.

Mehr Fakten, Tipps und Basiswissen zum Gas bei Campingfahrzeugen lesen Sie hier:

15 Fragen zum Thema Camping-Gas

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Gas dient in Campingfahrzeug häufig zum Kochen – doch auch fürs Heizen und den Kühlschrankbetrieb kommt der Energieträger zum Einsatz.

1. Welches Gas wird in Freizeitfahrzeugen verwendet?

Das Gas – im Normalfall eine Mischung aus Butan und Propan – wird in der Gasflasche so weit komprimiert, dass es sich verflüssigt, daher kommt auch der Name Flüssiggas. Der internationale Ausdruck dafür ist Liquified Petroleum Gas, kurz: LPG. Damit Flüssiggas wieder gasförmig werden kann, darf der entsprechende Behälter nicht ganz gefüllt sein. In diesem Raum, der sogenannten Gasphase, wechselt das flüssige Gas den Aggregatzustand.

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2. Ist handelsübliches Flüssiggas für den Menschen giftig?

Direkt giftig ist Flüssiggas nicht. Es ist aber nicht atembar. Verdrängt ausströmendes Gas die Atemluft, droht Erstickungsgefahr. Das Gas-Sauerstoff-Gemisch ist hochexplosiv. Abhilfe schafft ein Gaswarner an Bord.

3. Welche Gasbehälter werden in Freizeitfahrzeugen benutzt?

Flaschen sind das gängigste Transportmittel für Flüssiggas im Caravan oder Reisemobil. Sie bestehen üblicherweise aus Stahl oder Aluminium. Auf der Flasche befindet sich ein Absperrventil, an das über ein Linksgewinde der Gasdruckregler angeschlossen wird.

Im Campingbereich sind Stahlflaschen mit 5 und 11 Kilogramm Inhalt die gebräuchlichen Behälter. Ihr Eigengewicht ist etwa so hoch wie ihr maximaler Inhalt. Alu-Flaschen werden mit 6 oder 12 Kilo Inhalt verwendet. Das Eigengewicht liegt bei 3,7 und 5,5 Kilo.

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Gebräuchliche Behälter sind Stahlflaschen mit einem Inhalt zwischen 5 und 11 Kilogramm.

4. Wo kann man Gas kaufen?

Bei örtlichen Gashändlern, auf den meisten Campingplätzen und auch in vielen Baumärkten können Gasflaschen erworben und ausgetauscht werden. Seltener bieten auch Tankstellen diesen Service an.

5. Warum haben die Flaschen unterschiedliche Farben?

Gasflaschen sind entweder als Pfand- oder Eigentumsflasche im Umlauf. Gängiger ist die Eigentumsflasche. Sie ist durch einen grauen Anstrich gekennzeichnet. Beim Erstbezug wird ein Nutzungsrecht erworben. Überall dort, wo Flüssiggas erhältlich ist, kann die leere Flasche gegen eine gefüllte, ebenfalls graue Flasche getauscht werden.

Pfandflaschen werden meist von einem regionalen Versorgungsunternehmen ausgegeben und lohnen sich, wenn die Möglichkeit besteht, die Flasche selbst zu füllen. Die Flasche ist mit dem Namen des Lieferanten versehen und als Pfandflasche gekennzeichnet. Auch hier entrichtet der Kunde eine einmalige Gebühr, die er bei der Rückgabe wiederbekommt. Die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt.

6. Gibt es gutes und schlechtes Gas?

Ja, denn je nach Lieferant kann das Gas unterschiedlich stark verunreinigt sein. Leider ist das beim Kauf nicht zu erkennen. Damit Verschmutzungen nicht Schläuche oder Regler beschädigen können, empfehlen die Hersteller der Gasanlagen, einen Filter zwischen Flasche und Regler zu montieren. Die darin enthaltenen Pads sollten dann regelmäßig getauscht werden. Achtung: Truma schreibt in den Garantiebedingungen für seine Gasregler sogar einen Gasfilter vor. So kann man einen Gasfilter nachrüsten.

7. Wie kann man den Füllstand einer Gasflasche feststellen?

Dafür gibt es diverse Möglichkeiten. Man kann die Flasche wiegen und anschließend vom Ergebnis das Gewicht der Flasche abziehen. Dazu muss allerdings die betreffende Flasche herausgenommen werden.

Inzwischen gibt es auch Messgeräte, die einfach an die Flasche gehalten werden und auf Knopfdruck den Füllstand anzeigen. Am komfortabelsten gelingt die Messung mit vernetzten Systemen, die den Füllstand drahtlos an ein Handy oder ein separates Display übertragen.

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Verschieden Messgeräte helfen dabei den Füllstand der Gasflasche zu ermitteln. Einige lassen sich sogar mit dem Smartphone verbinden.

8. Wie wird die Gasflasche richtig angeschlossen?

  1. Zunächst die sichere Befestigung der Flasche und des Schlauchs kontrollieren.
  2. Schutzkappe von den Anschlüssen der Flasche entfernen und für die Rückgabe verstauen.
  3. Dann die Überwurfmutter des Schlauchs bzw. Druckminderers an das Flaschenventilgewinde ansetzen und durch Linksdrehung (gegen den Uhrzeigersinn) handfest anziehen.
  4. Der Gasschlauch darf nicht geknickt oder verdreht sein. Anschließend das Flaschenventil mit einer Linksdrehung öffnen.

Achtung: Niemals mit offener Flamme die Dichtheit prüfen. Im Zweifelsfall handelsübliches Lecksuchmittel verwenden. Bei der Ausrüstung mit zusätzlichen Umschaltanlagen und Sicherungssystemen außerdem die Bedienungsanleitung beachten.

9. Welcher Gasdruck ist in Freizeitfahrzeugen zulässig?

Seit Mitte der neunziger Jahre gilt europaweit ein Gasdruck von 30 Millibar für Gasanlagen in Wohnmobilen und Caravans. Kocher und Grills für den heimischen Balkon werden in der Regel in 50-Millibar-Versionen geliefert. Wer seinen Gasgrill direkt am Fahrzeugaußenanschluss betreiben möchte, sollte also dessen Betriebsdruck kennen.

10. Von wem und wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?

Von Sachkundigen, die ihre Prüfung beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) oder dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) abgelegt haben und damit offiziell die Gasprüfung vornehmen dürfen. Das können Caravan-SpezialistInnen, Gas-InstallateurInnen sowie MonteurInnen der Gasversorgungsunternehmen sein. Die Prüfung der Gasanlage ist alle zwei Jahre fällig, allein aus Versicherungsgründen. Aktuell ist die Gasprüfung bis 2023 freiweillig.

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Alle zwei Jahre sollten die CamperInnen eine Gasprüfung vornehmen. Aktuell schreibt der TÜV keine vor.

11. Gibt es Verschleißteile in der Gasanlage?

Ja, und zwar Gasdruckregler und Hochdruckschläuche. Diese Komponenten müssen alle zehn Jahre erneuert werden, bei Beschädigungen selbstverständlich schon vorher. Poröse Schläuche etwa erneuert man unverzüglich. Ein weiterer Verschleiß findet bei Gasanlagen nicht statt.

12. Wie kann man herausfinden, wie alt die Gasanlage ist?

Auf dem Typenschild des Gasdruckreglers findet sich dessen Baujahr. Ab diesem Jahr darf er zehn Jahre verwendet werden. Auch Hochdruckschläuche sind gekennzeichnet, entweder auf einem angehängten Fähnchen oder direkt auf dem Schlauch selbst. Hier findet sichbei neuen Schläuchen meistauch ein Ablaufdatum speziell für den Betrieb im Freizeitfahrzeug.

13. Dürfen Gasgeräte während der Fahrt betrieben werden?

Neufahrzeuge müssen seit 2007 mit einer sogenannten Absperreinrichtung gegen ausströmendes Gas bei einem Leitungsabriss ausgerüstet sein, wenn während der Fahrt Gasgeräte betrieben werden sollen. Die gängigen Modelle verfügen daher über einen Crash-Sensor, der ab einer Verzögerung von etwa 3,5 g – das entspricht einem Aufprall von 15 bis 20 km/h – die Gaszufuhr stoppt.

Ist ein Fahrzeug nicht mit Schlauchsicherungen ausgerüstet, so dürfen die Gasgeräte nur im Stand verwendet werden. Im Gaskasten muss dies dann durch einen Hinweis dokumentiert sein. So darf dann beispielsweise der Kühlschrank während der Fahrt nicht laufen.

Fahrzeuge, die vor 2007 zugelassen wurden, genießen Bestandsschutz. In ihnen dürfen während der Fahrt Kühlschrank und Heizung auf Gas betrieben werden. Wichtig bei allen Fahrzeugen ist, dass alle gasbetriebenen Geräte vor der Fahrt an eine Tankstelle zur Sicherheit abgeschaltet werden.

14. Kann ich ausländische Flaschen an meiner Anlage verwenden?

Der Anschluss ausländischer Flaschen, aber auch das Befüllen der eigenen Behälter im Urlaubsland, funktioniert in den seltensten Fällen. Es gibt hierfür im Zubehörhandel das benötigte und sogenannte Euro-Anschluss-Set, mit dessen Hilfe ausländische Flaschen und deutsche Regler verbunden werden können – wenn sie in den Gaskasten passen. Außerdem kann man ein Euro-Füll-Set mitnehmen. Damit sind viele europäische Gasversorger in der Lage, deutsche Propangasflaschen wieder zu befüllen.

15. Gibt es eine Möglichkeit, auf den Flaschenwechsel zu verzichten?

Wenn eine Gasflasche leer ist, heißt es aussteigen und die Reserveflasche anschließen. Eine automatische Umschaltanlage macht diese Handgriffe überflüssig – sehr komfortabel, wenn das Gas nachts in der Heizperiode ausgeht.

Eine Alternative für größere Wohnmobile: ein fest montierter Gastank, der an der Autogas-Tankstelle befüllt werden kann. So kann man den Gastank nachrüsten. Eine Kombination der Eigenschaften beider Systeme bieten sogenannte Tankflaschen.

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Mittels einer Umschaltautomatik können die CamperInnen zwei Gasflaschen gleichzeitig anschließen.

Sicherheit im Gaskasten

  • Montagearbeiten an der Gasanlage sollten nur von Profis durchgeführt werden.
  • Gasflaschen sind Gefahrgut und müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden. Sind sie angeschlossen, gelten sie dagegen als Betriebsmittel.
  • Keine elektrischen Zündquellen im Gaskasten. Dazu gehören auch batteriebetriebene LED-Lampen.
  • Bei Gasgeruch im oder am Fahrzeug sofort offene Flammen löschen und Absperrhähne schließen.
  • Für den Wechsel des Reglers und der Hochdruckschläuche nach zehn Jahren ist der Betreiber verantwortlich.
  • Schlauchbruchsicherungen sind an den meisten Hochdruckschläuchen schon vorinstalliert. Ab einer Schlauchlänge von 1,5 Metern sind sie Pflicht – zum Beispiel bei Anschluss eines Gasgrills oder Kochers vor dem Freizeitfahrzeug. Bei Betrieb der Gasanlage während der Fahrt sind Bruchsicherungen generell vorgeschrieben.
  • Gasdruckregelanlagen dürfen nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Deshalb verfügen Freizeitfahrzeuge über einen separaten Gaskasten.
  • Die Belüftungsöffnung des Gaskastens darf niemals verschlossen werden.
  • Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorgesehen sein
  • Für ältere Modelle gilt der sogenannte Bestandsschutz. Sie benötigen generell keine Absperreinrichtung. Spätestens beim vorgeschriebenen Tausch des Reglers sollte aus Sicherheitsgründen trotzdem nicht darauf verzichtet werden.

Umschaltsysteme für Gasflaschen im Camper

Gasanlagen mit Umschaltautomatik bieten die Möglichkeit, zwei Gasflaschen gleichzeitig anzuschließen. Beispielhaft ist hier das bekannteste System – die DuoControl CS – von Truma dargestellt. Ihr Umschaltregler wird zwischen den beiden Flaschen im Gaskasten montiert.

Welche die aktuelle Betriebsflasche ist, zeigt eine kleine Markierung auf der Abdeckung des Reglers an. Grün hinterlegte Schaugläser bedeuten, dass die Flasche noch Gas enthält. Je geringer der Betriebsdruck wird, desto weiter ändert sich die Stellung von Feder und Membrane im Inneren des Reglers. Ist ein bestimmter Punkt überschritten, wird die Umschaltung auf die Reserveflasche ausgelöst und die Anzeige auf der Abdeckung färbt sich rot.

Die leere Betriebsflasche kann nun getauscht werden, ohne die Gaszufuhr zu den Geräten zu unterbrechen. Nach dem Tausch dreht man die Abdeckung des Reglers um 180 Grad – die Markierung zeigt nun auf die ehemalige Reserveflasche, die zur Betriebsflasche wird.

Gasprüfung bis 2023 keine Pflicht – aber unerlässlich

Um die Hauptuntersuchung (HU) des Freizeitfahrzeugs zu bestehen, war bisher die Vorlage einer gültigen Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Fehlte sie, galt das als erheblicher Mangel. Dies hat sich am 31. Dezember 2019 geändert – die Mangelbewertung wurde bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.

Warum? Laut BMVI, weil die “messtechnische Rückführung” der eingesetzten Geräte nicht garantiert ist. Bedeutet übersetzt: Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.

Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.

Trotzdem sollte die Gasprüfung unbedingt alle zwei Jahre durchgeführt werden, denn im Schadensfall zahlt die Versicherung sonst nicht, und es kann sogar zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen.

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