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Urteil: Audi gewinnt Streit um Modellbezeichung gegen Nio

Audi hat in erster Instanz einen Rechtsstreit gegen Nio gewonnen. Der chinesische Hersteller darf die Bezeichnungen ES6 und ES8 vorerst nicht verwenden.

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Bei Audi gibt es Befürchtungen, die eigenen Modelle S6 und S8 könnten mit den E-SUVs ES6 und ES8 von Nio verwechselt werden.

(Bild: Audi)

Audi hat sich im Namensstreit um zwei E-Auto-Modelle gegen den chinesischen Autohersteller Nio vor dem Landgericht München durchgesetzt. Das Gericht untersagte Nio, weiterhin für die Modelle namens ES6 und ES8 zu werben: Es bestehe Verwechslungsgefahr mit Audi S6 und S8, erklärten die Richter.

Verwechslungsgefahr

Der zusätzliche Buchstabe “E” sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für “Elektro” quasi allgegenwärtig sei. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen: Verbraucher könnten annehmen, der ES6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Nio-Sprecher hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, Nio werde bei einer Niederlage in erster Instanz wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Andernfalls müsste der Autohersteller die beiden Stromer umbenennen.

Unterschiedliche Interpretationen

Audi hatte im Oktober 2021 auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadenersatz geklagt und auf den Schutz seiner Marken S6 und S8 beim Europäischen Patentamt verwiesen. Nio verkauft seine E-Autos ES6 und ES8 bisher in China und Norwegen, will sie aber auch in Deutschland auf den Markt bringen. Der chinesische Autohersteller bestritt eine Markenrechtsverletzung und argumentierte, dass es sich bei den beiden Nios um SUV-Fahrzeuge handelt, bei den beiden Audis um Limousinen.

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(mfz)

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