Auf deutschen Straßen gibt es immer mehr “Monster-Fahrzeuge”, beklagt die Deutsche Umwelthilfe. Jetzt will sie Städte in ganz Deutschland dazu bringen, mit schärferen Regeln umzusteuern. Sachsen ist auch dabei.
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe hat in 150 deutschen Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUV-Fahrzeuge beantragt. Wie die Organisation am Dienstag mitteilte, wurden in allen 16 Bundesländern Anträge an die jeweiligen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen herausgeschickt.
Die meisten Anträge gingen demnach an Nordrhein-Westfalen (36) und Baden-Württemberg (26) – darunter sind die Städte Köln, Düsseldorf, Heidelberg, Stuttgart und Mainz. In Sachsen sind Leipzig, Chemnitz und Dresden aufgelistet.
So sollen die Anwohner-Parkgebühren nach dem Willen der Umwelthilfe auf mindestens 360 Euro im Jahr steigen, je nach Fahrzeuggröße solle es eine Preisstaffelung geben. Fürs Parken strebt die Deutsche Umwelthilfe deutlich strengere Begrenzungen an.
Hürden für Erhöhung von Parkgebühren
Vorbild für die Bestrebungen ist die Stadt Paris. Bei einer Bürgerbefragung hatte sich dort im Februar dieses Jahres eine Mehrheit für eine Verdreifachung der Parkgebühren für diese Art von Fahrzeugen ausgesprochen. Für einstündiges Parken von SUV und anderen schweren Autos im Zentrum will die französische Hauptstadt ab September 18 Euro statt üblicherweise sechs Euro verlangen.
Die DUH betont, dass sie Familienautos wie Vans “grundsätzlich nicht als SUV” werte. Aber auch hier gebe es seit vielen Jahren den Trend, “dass Autos jeder Fahrzeugklasse immer größer und schwerer werden”, beklagt die Organisation.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußert sich zurückhaltend zu den Plänen der DUH und verweist auf Hürden für die Erhöhung von Parkgebühren. Zwar entsprächen die aktuell erhobenen Gebühren “oftmals kaum den Kosten für Bau und Instandhaltung von Parkraum”, erklärte Sprecher Alexander Handschuh auf dpa-Anfrage.
Darauf aber mit einer Staffelung von Parkgebühren je nach Fahrzeuggröße zu reagieren, wäre aus Sicht des Verbands “mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden”. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass bislang nur wenige Städte eine solche Regelung anstrebten.
“Auch müsste sichergestellt werden, dass durch derartige Gebühren nicht bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie etwa Familien, benachteiligt werden”, gab Handschuh zu bedenken. Das Bundesverwaltungsgericht sehe in zu großen Gebührensprüngen etwa eine “rechtswidrige Ungleichbehandlung”. Die Kommunen bräuchten daher “Handlungsspielräume” beim Management von Parkplätzen. (dpa)