Foto: Shutterstock
Viele Menschen nutzen ihre Garage nicht nur zum Abstellen ihres Autos, sondern auch als Abstellraum, Werkstatt oder sogar als Partyraum.
Wie myhomebook berichtet, weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Garagen zur Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums dienen sollen.
Wird der Platz durch andere Gegenstände blockiert, ist dies eine unzulässige Nutzungsänderung.
Lesen Sie auch
Natriumpyrithion in Waschmitteln: Eine Gefahr für Wasserorganismen
Dies kann nicht nur Bußgelder von bis zu 500 Euro zur Folge haben, sondern auch schwerwiegende Konsequenzen im Schadensfall, wenn beispielsweise die Versicherung aufgrund der Zweckentfremdung nicht zahlt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt aus dem Jahr 2012 bestätigte, dass eine Garage vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen dienen muss.
Mieter von Garagen müssen besonders vorsichtig sein, da bei Missachtung der Nutzungsbedingungen sogar eine Kündigung drohen kann, die auch den Mietvertrag der Wohnung betreffen könnte.
So bleiben Ihre Lebensmittel länger frisch: Fünf geniale Haushalts-Tricks
Haushaltsmythen entlarvt: Diese Dinge reinigen wir viel zu oft
Überraschender Stromfresser: Was in Ihrem Haushalt bis zu 250 Euro im Jahr kostet