Autos

Teure Zweckentfremdung: Warum die Garage keine Werkstatt sein darf

teure zweckentfremdung: warum die garage keine werkstatt sein darf

Foto: Shutterstock

Viele Menschen nutzen ihre Garage nicht nur zum Abstellen ihres Autos, sondern auch als Abstellraum, Werkstatt oder sogar als Partyraum.

Was für viele selbstverständlich ist, kann teuer werden, da bei einer Zweckentfremdung der Garage Bußgelder drohen. Garagen sind gesetzlich dafür vorgesehen, Fahrzeuge zu parken, und eine dauerhafte Umnutzung bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Wie myhomebook berichtet, weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Garagen zur Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums dienen sollen.

Wird der Platz durch andere Gegenstände blockiert, ist dies eine unzulässige Nutzungsänderung.

Lesen Sie auch

Rentnerpaar verschenkt Haus am Bodensee: Eine außergewöhnliche Geste

Natriumpyrithion in Waschmitteln: Eine Gefahr für Wasserorganismen

Dies kann nicht nur Bußgelder von bis zu 500 Euro zur Folge haben, sondern auch schwerwiegende Konsequenzen im Schadensfall, wenn beispielsweise die Versicherung aufgrund der Zweckentfremdung nicht zahlt.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt aus dem Jahr 2012 bestätigte, dass eine Garage vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen dienen muss.

In einer Garage dürfen zugelassene Fahrzeuge und Zubehör wie Reifen, Wagenheber und geringe Mengen Kraftstoff gelagert werden. Auch Fahrräder und Rasenmäher sind erlaubt, solange genügend Platz für ein Fahrzeug bleibt.

Mieter von Garagen müssen besonders vorsichtig sein, da bei Missachtung der Nutzungsbedingungen sogar eine Kündigung drohen kann, die auch den Mietvertrag der Wohnung betreffen könnte.

So bleiben Ihre Lebensmittel länger frisch: Fünf geniale Haushalts-Tricks

Haushaltsmythen entlarvt: Diese Dinge reinigen wir viel zu oft

Überraschender Stromfresser: Was in Ihrem Haushalt bis zu 250 Euro im Jahr kostet

TOP STORIES

Top List in the World