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Ab 6. Juli: Diese Fahr-Assistenzsysteme werden Pflicht

ab 6. juli: diese fahr-assistenzsysteme werden pflicht

ARBÖ informiert: Personenkraftwagen, in denen bestimmte Assistenzsysteme nicht verbaut sind, dürfen nur bis 6. Juli zugelassen werden.

In wenigen Tagen müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über bestimmte Fahrassistenzsysteme verfügen. Dazu zählen der automatische Notbremsassistent, Notbremslicht, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, ein System zu Aufzeichnung von ereignisbezogenen Daten und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Fahrzeuge, die über eines oder auch mehrere dieser Systeme nicht verfügen, dürfen nur noch bis zum 6. Juli 2024 zugelassen werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Günstige Angebote werden vermutet

Für spontane Autokäuferinnen und Autokäufer könnten sich so in den kommenden Tage günstige Angebot ergeben, wie Erich Groiss, technischer Koordinator vom ARBÖ, vermutet: „Alle Autos, die über diese Systeme nicht verfügen müssen bis zum 6. Juli zumindest einmalig angemeldet werden. Daher müssen Händler diese Fahrzeuge loswerden beziehungsweise Tageszulassungen anmelden. In beiden Fällen könnte es so günstige Angebote geben.“

Betrifft Bestandsfahrzeuge nicht

Keine Sorge müssen sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter machen, deren Kraftfahrzeuge eben noch nicht über diese Assistenten verfügen, wie ARBÖ-Jurist Johann Kopinits ausführt: „Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist darf es – eine gültige §57a Begutachtung vorausgesetzt – ein Autoleben lang genutzt werden. Die Verpflichtung betrifft nur Pkw, die neu zugelassen werden und nicht die Bestandsfahrzeuge.“

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