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Mit dem Auto im Urlaub: Was muss alles dabei sein?

Warnweste, Feuerlöscher & Co.: Im europäischen Ausland muss der Kofferraum zum Teil sehr unterschiedlich gefüllt sein. Hier die wichtigsten Must-haves fürs Auto in beliebten Reiseländern.

mit dem auto im urlaub: was muss alles dabei sein?

Mit dem Auto im Urlaub: Was muss alles dabei sein?

Wir packen unseren Koffer(raum) und nehmen mit – ja, was eigentlich? Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug – all das gehört zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos auf deutschen Straßen. Doch was gilt im Urlaub? Das Durcheinander beginnt schon bei den Warnwesten: In manchen Ländern muss nur der Fahrer eine dabei haben, in anderen auch alle weiteren Insassen. Wer sich vertut, muss im schlimmsten Fall mit einem hohen Bußgeld rechnen. Wie viele Westen Sie genau im Gepäck haben müssen, und was Sie sonst noch bei Ihrer Auslandsreise im Auto dabei haben sollten, erfahren Sie hier.

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Österreich – genau wie Zuhause

  • Führerschein und Fahrzeugpapiere

  • Warndreieck

  • Warnweste (1x)

  • Verbandskasten

  • ggf. Warntafel

In unserem Nachbarland gibt es auf den ersten Blick keine großen Überraschungen. Auf eines sollte aber geachtet werden: Wer eine Ladung dabei hat, die mehr als einen Meter übersteht, muss sie mit einer 25 mal 40 Zentimeter großen weißen Tafel mit rotem rückstrahlendem Rand kennzeichnen. Eine generelle Warntafelpflicht gibt es aber nicht.

Frankreich – Plakette nicht vergessen!

  • Warnweste (für alle Mitfahrer)

  • ggf. Umweltplakette

Auch in Frankreich gibt es keine generelle Warntafelpflicht. Wenn die Ladung allerdings mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, ist eine reflektierende Vorrichtung vorgeschrieben. Das kann dann natürlich auch eine Warntafel sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen und nachts ist außerdem ein rotes Licht, das aus 150 Meter Entfernung sichtbar ist, an der Tafel anzubringen.

Darüber hinaus benötigt jedes Fahrzeug, mit dem Sie eine französische Umweltzone befahren wollen, unbedingt eine sogenannte Crit’Air-Vignette. Sie ist überall in Frankreich gültig und muss online beim französischen Umweltministerium bestellt werden. Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht ausreichend. Betroffen sind beispielsweise Paris, Lille, Lyon, Straßburg und Grenoble. Wer sich nicht daran hält, muss mindestens 68 Euro zahlen.

Schweiz – wo Sie mit leichtem Gepäck fahren

Für die Schweiz müssen Sie nur sehr wenig beachten – kein Verbandskasten, keine Warnweste. In Sachen Warndreieck nehmen es die Schweizer dann aber ganz genau. Das muss nicht nur im Auto sein, sondern auch leicht zugänglich. Also am besten im Handschuhfach oder Fußraum lagern, aber nicht im Kofferraum.

Und auch über mögliche Umweltzonen sollten Sie sich vor Ihrer Reise informieren. In der Schweiz gibt es nämlich in der Genfer Innenstadt sowie in weiteren umliegenden Gemeinden temporäre Umweltzonen, die bei einer erhöhten Luftverschmutzung gelten. Fahrzeuge mit grauer Umweltplakette oder ohne Plakette dürfen dann nicht einfahren. Alle anderen Fahrzeuge benötigen eine dunkelrote »Stick’Air-Plakette« der Klasse 4. Französische Umweltplaketten werden aber auch anerkannt.

Italien – voller kleiner Überraschungen

  • ggf. Warntafel(n)

  • ggf. spezieller Kindersitz

Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern setzt Italien auf eine Warntafelpflicht, und zwar so richtig: In Italien müssen Sie nicht nur jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen; wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen Sie sogar zwei anbringen. Eine links und eine rechts. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht kosten mindestens 87 Euro.

Und es geht noch weiter: Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung darf die Ladung zwar im Grundsatz in der Breite jeweils 30 Zentimeter über die Schlussleuchten hinausragen. Dies gilt allerdings nicht für »schwer erkennbare Ladung«. Und dazu zählen in Italien neuerdings auch Fahrräder. Die dürften daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst, was vor allem bei kleineren Pkw natürlich meist der Fall ist.

Kleine Entwarnung: Diese Auslegung scheint in Italien keine Anwendung zu finden. Laut ADAC sind aus keiner Region Italiens Vorfälle bekannt, in denen Autofahrer wegen einer Fahrradmitnahme bestraft wurden. Beanstandungen sind aber – je nach Einschätzung der örtlich zuständigen Verkehrspolizisten – nicht völlig auszuschließen.

Und auf noch eine Besonderheit müssen Familien achten, die ihren Sommerurlaub in Italien verbringen wollen. Dort dürfen nur noch Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, muss neben einer Geldstraße von bis zu 333 Euro sogar mit weiteren Konsequenzen rechnen: Dem Fahrer werden nach dem italienischen Punktesystem auch fünf Punkte abgezogen.

Spanien – doppelt hält besser

  • Warndreieck(e)

In Spanien müssen Sie ebenfalls jede Ladung, die über die Fahrzeuglänge hinausgeht, mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel kennzeichnen. Ist die nach hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, müssen Sie auch hier – genau wie in Italien – gleich zwei Warntafeln anbringen. Verstöße werden mit einem Bußgeld ab 200 Euro geahndet.

Und auch bei den Warndreiecken scheinen die Spanier auf Quantität zu setzen. Jeder im Land gemeldete Pkw muss gleich zwei Warndreiecke an Bord haben – das gilt auch für Mietwagen.

Kroatien – wo Ihnen niemals das Licht ausgeht

  • Warnweste (für jeden Mitfahrer)

  • Ersatzbirnen

Wer nach Kroatien reist, muss einiges einpacken – sollte dafür aber niemals ohne Licht fahren müssen: Hier ist nämlich sogar das Mitführen von Leuchtmitteln vorgeschrieben, die man selbst tauschen kann. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten brauchen also keine Ersatzlampen.

Griechenland – Vorsicht, Brandgefahr!

  • Feuerlöscher

Im heißen Griechenland müssen Sie keine Warnwesten an Bord haben – dafür aber einen Feuerlöscher. Das gilt zwar nur für Pkw mit griechischem Kennzeichen; um Missverständnisse zu vermeiden, wird vom ADAC aber auch ausländischen Fahrzeugen empfohlen, immer einen Feuerlöscher mitzunehmen. Sicher ist sicher!

Großbritannien – einmal alles

  • Warnweste

  • Ersatzglühbirnen

  • ggf. kostenpflichtiges Tagesticket

Für eine Fahrt nach Großbritannien müssen Sie so einiges einpacken – und unter Umständen auch noch für ihr Auto bezahlen. Im Großraum London gilt nämlich die »Ultra Low Emission Zone«. Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen für 12,50 Pfund ein Tagesticket erwerben. Alle Fahrzeuge müssen aber registriert werden. Im Zentrum von London kommt tagsüber die Congestion Charge genannte City-Maut hinzu, 15 Pfund pro Tag. Auch die sind online zu zahlen.

Vorsicht bei Mietautos

Die Vorschriften eines Landes gelten natürlich auch für Mietautos. Wer sich also im Urlaub ein Auto leihen will, prüft am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme, ob die korrekte Grundausstattung dabei ist. Denn wer ohne erwischt wird, muss im Zweifel selbst dafür haften!

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