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Neue Mautpflicht ab Juli 2024 – viele Fahrer sollten jetzt handeln

Neue Mautpflicht ab Juli 2024 – viele Fahrer sollten jetzt handeln

neue mautpflicht ab juli 2024 – viele fahrer sollten jetzt handeln

Ein Mautschild

In Deutschland tritt ab Juli 2024 eine neue Mautregelung in Kraft. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zahlen, doch es gibt Ausnahmen.

Dortmund – Der Sommerurlaub mit dem eigenen Wohnmobil steht vor der Tür: Die Taschen sind gepackt und der Wagen ist vollgetankt. Nun trifft ein neues Maut-Gesetz Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den deutschen Straßen. Denn die werden künftig zur Kasse gebeten.

Ab Juli gibt es mehrere Neuerungen für Autofahrer: Eine Blackbox wird Pflicht in Fahrzeugen und die Lkw-Maut in Deutschland wird ab dem 1. Juli ausgeweitet und betrifft dann auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind laut ADAC Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Doch wie sieht das bei Wohnmobilen aus? (mehr Service-News bei RUHR24)

Durch die neue Gesetzesänderung wird die Maut nun an den CO₂-Ausstoß gekoppelt, damit die Minderung der Treibhausgas-Emissionen im Verkehr und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Das soll am Ende die Nutzung von Lkw mit alternativen und klimafreundlicheren Antrieben in der Güterverkehrsbranche attraktiver machen.

Neue Mautpflicht ab Juli 2024: Maut ab einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen

Wohnmobile, die als solche erkennbar sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen haben, sind grundsätzlich von der Maut befreit. Diese Wohnmobile kommen problemlos durch die Mautkontrollen. Doch für einige andere Fahrzeuge kann es zu Problemen kommen.

Laut dem ADAC seien rund 160.000 Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in Deutschland zugelassen. Die sind aber nicht immer eindeutig als solche erkennbar. Denn viele Menschen bauen sich ihre Fahrzeuge selbst um. Und darunter seien eben auch Campingfahrzeuge mit Lkw-Zulassung.

Neue Mautpflicht ab Juli 2024: Erkennbare Wohnmobile ausgenommen

Wie der ADAC-Campingexperte Martin Zöllner erklärt, würden Selbstbauer zum Beispiel Lkw, Unimogs mit Kastenaufbau oder einen Wohnwagen auf der Pritsche nutzen. Diese sehen dann auf den ersten Blick nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aus. Auch wenn sie als Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil (M1 SA) zugelassen sind.

Generell gilt laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die dauerhaft und fest mit Wohneinrichtung, wie Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum ausgestattet sind, keine Mautpflicht. Zudem müssen die Fahrzeuge ausschließlich zur Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Das gelte dann auch für Lkw, die nachträglich zum Wohnmobil umgestaltet wurden.

Neue Mautpflicht ab Juli 2024: Was Fahrer jetzt beachten müssen

Und eben genau das kann zu Problemen führen. Doch was können Fahrer tun, wenn ihr Fahrzeug nicht eindeutig als Campingfahrzeug erkennbar ist? Unter Umständen müssen Halter dieser Fahrzeuge gegenüber dem Maut-Betreiber Toll Collect beweisen, dass ihr Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen ist. Andernfalls droht eine Zollgebühr. Darunter fallen auch Campingwagen, die günstig gemietet werden können.

Laut dem BALM ist eine Zulassung als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ empfehlenswert, die bei Kontrollen der Fahrzeugpapiere vorgelegt werden kann. Wie viele Campingfahrzeuge davon betroffen sind, das weiß auch der ADAC-Experte nicht. Seiner Einschätzung nach „sicher nur ein kleiner Teil.“

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