Im Zuge des Dieselskandals hatten Verbraucherschützer Mercedes wegen der Manipulation von Abschalteinrichtungen verklagt. Nun hat das Gericht der Klage teilweise stattgegeben.
Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, dass der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.
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Vor allem Euro-6-Modelle betroffen
Das Oberlandesgericht stellte nun zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft wurden. Schadenanspruch hätten die Käufer aber nur, sollte der Hersteller sie dadurch „vorsätzlich geschädigt“ haben. Zumindest für die Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht darlegen können, erklärte das Gericht.
Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter hingegen, dass Mercedes-Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätten, dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren. Der vzbv hatte insbesondere auf rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeiter wegen gewerbsmäßigen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen Euro-6-Modelle betrifft.
Bundesgerichtshof muss Urteil noch prüfen
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.