- Kfz-Zulassung online: So geht’s
- Das benötigen Sie für die digitale Kfz-Zulassung
- Online-Zulassung wird günstiger
- Sonderkennzeichen und juristische Personen profitieren ebenfalls
- CHIP meint: Endlich kommt die digitale Zulassung!
Endlich ist das einfacher: Ab übermorgen können alle Autofahrer aufatmen
Kfz-Zulassung online: So geht’s
Die Kfz-Zulassung ist in den meisten Fällen schon seit einiger Zeit online und digital möglich. Allerdings mussten Kfz-Halter nach der Anmeldung stets auf die Stempelplakette warten, ehe sie losfahren durften. Diese wurde per Post zugesendet. Ein neues Gesetz ändert das künftig und ermöglicht Haltern ab dem 1. September 2023 unmittelbar nach der Online-Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen.Zwar werden die Stempelplaketten für die Nummernschilder auch weiterhin per Post zugeschickt, während einer 10-tägigen Übergangsfrist genügt dann jedoch auch die digitale Zulassungsbescheinigung (temporärer Zulassungsbescheid) als Nachweis. Wer diese Frist überschreitet und die zugesandte Plakette nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß, anbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bürgerinnen und Bürger müssen so nicht mehr auf die Zusendung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen warten und können bis zu zehn Tage ohne diese fahren.
Das benötigen Sie für die digitale Kfz-Zulassung
Wer eine Fahrzeug online zulassen will, benötigt wie gewohnt die dafür erforderlichen Dokumente. Zusätzlich sind laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis mit Online-Funktion (eID)
- Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät
- IBAN
Online-Zulassung wird günstiger
Auch die Gebühren verändern sich mit der neuen Verordnung und der Möglichkeit zur Internetzulassung. Während bisher viele Vorgänge online sogar teurer waren, als vor Ort, lässt sich laut den geplanten Änderungen mit der digitalen Zulassung künftig ordentlich Geld sparen.In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einige Beispiele der neuen Gebühren (gültig ab 1. September 2023), sowohl für die Durchführung in der Zulassungsstelle vor Ort, als auch bei der digitalen Online-Zulassung.
Sonderkennzeichen und juristische Personen profitieren ebenfalls
Neben der Möglichkeit, nun auch Sonderkennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen über das Internet zu beantragen, können erstmals auch juristische Personen die Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Das bedeutet erhebliche Erleichterungen für zahlreiche Firmen, aber auch Millionen Selbständige.Darüber hinaus können dann Großkunden wie Autohäuser und Zulassungsdienste, die mehr als 500 Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, digital in die i-Kfz-Portale einspeisen.Großkunden zahlen zuzüglich der regulären Gebühren einmalig 3.220 Euro für die Registrierung im Portal und weitere 0,30 Euro je Antrag.
CHIP meint: Endlich kommt die digitale Zulassung!
Mit der neuen Verordnung ändert sich nun alles! Die Vorgänge laufen endlich digital sowie vollautomatisiert ab und sparen damit Zeit, Nerven und logischerweise auch Geld. Künftig heißt es also anmelden, einsteigen und losfahren. Der Weg zur Zulassungsstelle muss künftig also nur noch in Ausnahmefällen eingeschlagen werden.
Vorsicht aber: Wer die postalisch zugesendete Plakette nicht binnen zehn Tagen ordnungsgemäß am entsprechenden Kennzeichen anbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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