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Fahrassistenzsysteme werden Pflicht für alle Neuwagen – Haftungsklärung nicht immer einfach

fahrassistenzsysteme werden pflicht für alle neuwagen – haftungsklärung nicht immer einfach

Ab Juli wird die Sicherheit auf Europas Straßen durch die verpflichtende Einführung bestimmter Fahrerassistenzsysteme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU verbessert, so der Plan.

Diese Maßnahme, mit der die Zahl der jährlichen Verkehrstoten von 20.000 gesenkt werden soll, umfasst unter anderem den aktiven Spurhalteassistenten, den Notbremsassistenten und den Geschwindigkeitsassistenten. Diese Systeme sollen Unfälle verhindern, bergen aber auch das Risiko von Fehlfunktionen, wie z. B. Phantombremsungen, die in kritischen Situationen zu gefährlichen Situationen führen können.

Haftungsklärung nicht immer einfach

Bei Systemfehlern stellt sich die Frage der Haftung. Zunächst wird in den meisten Fällen der Fahrer bzw. die Fahrerin zur Verantwortung gezogen. Aber auch der Fahrzeughersteller könnte zur Verantwortung gezogen werden, da er für die Konstruktion, Entwicklung und den Einbau der Assistenzsysteme verantwortlich ist. Bisher gibt es jedoch keine Präzedenzfälle, die eine eindeutige Klärung herbeiführen.

fahrassistenzsysteme werden pflicht für alle neuwagen – haftungsklärung nicht immer einfach

Bild: ATU

Um die Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt der ATU-Experte Moritz Nickl eine regelmäßige Wartung der Fahrzeuge, die Dokumentation von Unregelmäßigkeiten und eine gründliche Vertrautheit mit den eingebauten Assistenzsystemen. Trotz dieser Technologien betont er die Wichtigkeit, stets konzentriert und aufmerksam am Steuer zu sitzen, um Unfälle zu vermeiden. Das sollte aber hoffentlich jedem Fahrer sowieso klar sein.

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