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Audi vs Nio : Erstes Urteil im Streit um Markenrechte

Audi hatte das China-Start-up Nio wegen Markenrechts-Verletzung verklagt, da die Modellnamen ES6 und ES8 zu sehr der Audi-Nomenklatur S 6 und S 8 gleichen. Nun gibt es das erste Urteil.

audi vs nio : erstes urteil im streit um markenrechte

Rechtsstreit Audi S6 Nio ES6 Bezeichnung

Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat am Donnerstag (19.1.2023) im Markenstreit zwischen den beiden Autoherstellern zugunsten von Audi entschieden und eine entsprechende Nio-Werbung untersagt (1 HK O 13543/21).

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Verwechslungsgefahr ist gegeben

Nio bewarb auf seiner Internetseite zwei Modelle mit seinem Firmennamen und den Baureihenbezeichnungen “ES 6” und “ES 8” und plant den Marktstart dieser Fahrzeuge in Europa. Audi sieht in der Modellbezeichnung die Verwechslungsgefahr zu den eingetragenen Marken “S 6” und “S 8” und forderte die Unterlassung, die Übernahme der Anwaltskosten sowie Schadenersatz.

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Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass die Verwechslungsgefahr “durch gedankliches Inverbindungbringen” gegeben sei. Der in der Werbung zu sehende Firmenname bleibt laut Gericht für die Bewertung der Verwechslungsgefahr außer Betracht, da es sich erkennbar um eine Kfz-Typenbezeichnung handle “und es im Automobilbereich die Gepflogenheit gebe, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen.” Es gelte dann der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.

In der Urteilsbegründung heißt es:

“Zwar weiche die […] Gestaltung des beklagten Unternehmens durch den zusätzlichen Buchstaben “E” im Zeichen der Beklagten schriftbildlich und klanglich merkbar von der klägerischen Marke “S 6” und “S 8” ab. Der zusätzliche Buchstabe “E” sichere jedoch vorliegend keine hinreichende Unterscheidungskraft. Beide Marken würden zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Klagemarke und bestehenden Warenidentität zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe.

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Der Buchstabe “E” in Verbindung mit einem Produkt sei nämlich aktuell als Abkürzung für “Elektro”/ “elektronisch” quasi allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche (z.B. als E-Akte das Gericht), insbesondere aber auch den Automobilbereich. Die Bedeutung bzw. der Ausbau der sogenannten “E-Mobilität” sei ein wichtiges Gesellschaftsthema. Dementsprechend werde ein Kraftfahrzeug, das über einen Elektromotor verfüge, nicht nur als Elektroauto, sondern auch sehr häufig kurz als “E-Auto” bezeichnet.

Die Kammer führte aus, es sei deshalb zu erwarten, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise [Kunden und Kundinnen; Anm. d. Red.] das “E” […] beschreibend verstehe und darin lediglich einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sehe. Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der “ES 6” sei der “S 6″ in der Elektroversion, die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Es gebe damit eine über die reine Assoziation hinausgehende Gefahr einer Verwechselung durch Inverbindungbringen.”

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Ernstzunehmende Konkurrenz

Im Vorfeld hatte Nio bereits reagiert und zeigte die beiden SUV in Deutschland vorerst nur ohne Modellbezeichnung. In China sind beide Autos allerdings schon seit 2018 (ES8) und 2019 (ES6) auf dem Markt. Für die deutsche Kundschaft ist der ET7 vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine fünf Meter lange E-Limousine mit 1.000 Kilometern Reichweite und Feststoff-Wechselakku. Mit einer Systemleistung von 480 kW und 850 Newtonmetern buhlt der Newcomer um die Kundschaft von Porsche Taycan und Tesla Model S.

Vor 2024 steht ein Verkaufsstart von ES6 und ES8 in Deutschland ohnehin nicht zur Debatte. Wer jetzt aber glaubt, die Nio-SUV seien deshalb nur eine fernöstliche Fata Morgana, der sei daran erinnert, dass es den größeren der beiden seit letztem Jahr in Norwegen zu kaufen gibt. Ab umgerechnet rund 70.000 Euro erhalten die Kunden ein Fullsize-Fahrzeug mit sieben Sitzen, Luftfederung und ebenfalls mit Wechselakku. Anders als viele gescheiterte China-Unternehmungen wie Borgward, Qoros oder Byton, etabliert sich Nio als ernstzunehmende Konkurrenz. Den großen ES8 finden Sie inklusive Modellbezeichnung in unserer Fotoshow oben im Artikel.

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