Ein Polizist hält bei einer Verkehrskontrolle eine Winkerkelle in der Hand.
In Deutschland gilt sonntags zwischen 0 und 22 Uhr grundsätzlich ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger im gewerblichen Güterverkehr. In gewissen Fällen gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise beim Transport von frischem Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse.
Bei zwei weiteren kontrollierten Lastwagen hätten die Beamten zwar keine Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot, aber technische Mängel festgestellt. Ein weiterer kontrollierter Fahrer habe gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen.