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Tieferlegung & TÜV: Wie tief darf ein Autos ein? So tief darf ein Auto liegen

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Tieferlegung & TÜV: Wie tief darf ein Autos ein? Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt kein konkretes Maß bei der Bodenfreiheit vor. Trotzdem ist einiges bei der Tieferlegung eines Autos zu beachten.

Über die Antwort auf die Frage, wie tief darf ein tiefergelegtes Auto eigentlich sein, streiten sich Tuner:innen und Polizei regelmäßig. Das sagt der TÜV zur Tieferlegung – und das sind die Vorteile und Nachteile von tiefergelegten Autos!

Neben Bodykit und Leistungssteigerung zählt das Fahrwerks-Tuning zu den liebsten Umbau-Maßnahmen. Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an nachträglich tiefergelegte Fahrzeuge und sagt nichts über die zulässigen Gegebenheiten ab Werk aus. Eine Tieferlegung von Autos lässt sich allerdings nicht nur einfach so von jedem Tuning-Fan in der Hobby-Garage realisieren. Es gibt festgelegte Regeln, die hierbei eingehalten werden müssen. Zwar gibt es seitens des Gesetzgebers keine Bedingung, wieviel Bodenfreiheit zwischen Fahrwerk und Asphalt liegen muss, wie der TÜV Nord bekannt gibt. Doch obwohl es keine verbindliche Mindesthöhe gibt, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 30 Abs.1 und 2 fest, dass Autos eine “straßenschonende Bauweise” besitzen müssen. Prüfen Sachverständige (TÜV etc.) das tiefergelegte Fahrzeug bei einer Hauptuntersuchung (HU), Eintragung oder aufgrund einer nötig gewordenen Einzelabnahme, dient ein Schreiben namens “VdTÜV Merkblatt 751” als hilfreiches Arbeitsmittel. Die Angaben darin sind in keinem Gesetz verankert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

  

Tieferlegung: VdTÜV-Merkblatt 751 als Leitfaden

Wer plant, sein Auto tieferzulegen, sollte sich vor dem Umbau mit der entsprechenden Prüfstelle in Verbindung setzen und vorab klären, welche Vorstellungen der:die Sachverständige hat. Je nach Prüfstelle sind nämlich strengere oder weniger strenge Beurteilungen möglich. Ob ein getuntes Auto zu tief ist, können Sachverständige gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 prüfen. Darin steht, dass das das Fahrzeug mit einer Person auf dem Fahrersitz und vollem Treibstofftank fähig sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 Millimetern und einer Höhe von 110 Millimetern ohne Berührung überfahren zu können. Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbau-Maßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand bestimmter lichttechnischer Einrichtungen wie Scheinwerfer und Blinker sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn. Hier gibt die StVZO konkrete Maße vor.

 

Scheinwerfer & Kennzeichen: StVZO regelt Mindesthöhe

Wer ein Auto tieferlegen möchte, muss laut StVZO berücksichtigen, dass die Lichtaustrittsunterkante von Fern- und Abblendlicht sowie der seitlichen Blinker mindestens 50 Zentimeter über dem Straßenbelag liegen muss. Außerdem darf die Unterkante des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 20 Zentimeter über dem Boden beginnen. Beim hinteren Kennzeichen muss der Abstand zum Boden mindestens 30 Zentimeter betragen. Wie der TÜV Süd erläutert, sollten Autobesitzer:innen lieber nur Fachleute an das Fahrwerk ihres vierrädrigen Lieblings lassen, weil es sich um einen Eingriff handele, der die Fahrsicherheit betrifft.

 

Abmessungen & Vorschriften zur Tieferlegung

    Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren können

    Mindesthöhe der Lichtaustrittsunterkante lichttechnischer Einrichtungen berücksichtigen:Fern- und Abblendlicht 50 cmBlinker seitlich 50 cmBremsleuchte 35 cmSchlussleuchte 35 cmBlinker vorne uns hinten 35 cmRückfahrscheinwerfer 25 cmSeitenmarkierungsleuchten 25 cmNebelscheinwerfer 25 cm
    Nebelschlussleuchte 25 cm

    Mindeshöhe von Kennzeichen-Unterkante berücksichtigen:Kennzeichen hinten 30 cm
    Kennzeichen vorne 20 cm

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