Soundgenerator/Klappenauspuff: Verbot & Vorschriften Guter Auspuffsound ist vielen Tuning-Fans wichtig. Aber: Für Klappenauspuffanlagen gibt es strenge Auflagen, Soundgeneratoren sind generell verboten.
Klappenauspuffanlagen, also Schalldämpfer mit einer variablen Geometrie, regeln abhängig von der jeweiligen Drehzahl, der Last und dem Fahrmodus Klang und Lautstärke von Fahrzeugen. Doch, was für Auto-Enthusiast:innen wie Musik in den Ohren klingt, ist für Anwohnende vielbefahrender Straßen oder dicht besiedelter Großstädte oft einfach nur Lärm. Deshalb plante etwa der saarländische Umweltminister Reinhold Jost im Oktober 2018 ein Verbot für übermäßig laute Auspuffanlagen. Nach seiner Auffassung habe der Klappenauspuff “keine weitere Funktion als einen charakteristischen Sound der Fahrzeuge beziehungsweise unnötigen, ohrenbetäubenden Lärm zu erzeugen”. Um dem Klappenauspuff den Garaus zu machen, stellte der SPD-Politiker auf der Umweltministerkonferenz, die vom 7. bis 9. November 2018 in Bremen stattfand, einen Vier-Punkte-Plan zum “Schutz vor Motorenlärm” vor. Der Vorschlag der saarländischen Umweltminister sah vor, die Kontrollen zu verschärfen und etwaigen Manipulationen entgegenzuwirken. Des Weiteren wurde dem Bund empfohlen, Klappenauspuffanlagen gesetzlich zu verbieten. Ob ein flächendeckendes Verbot des Klappenauspuffs folgen wird, bleibt abzuwarten. Die Automobilhersteller waren von dem Beschlussvorschlag jedenfalls nicht begeistert, schließlich möchten sie auch in Zukunft emotionalen Autosound verkaufen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Klappenauspuff ab Werk: Das sind die gesetzlichen Vorschriften
Vorschriften: So laut darf ein nachgerüsteter Klappenauspuff sein (Gesetz)
2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem festgehalten wurde, dass Klappenanlagen gegen §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, wenn sie lauter sind als die Serienanlage. Einen einheitlichen Grenzwert, wie etwa für den Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen, gibt es vom Gesetzgeber jedoch nicht: Er ist immer von der jeweiligen Fahrzeugklasse und dem Verhältnis von Masse und Leistung des Autos abhängig. Derzeit gilt: Autos mit einem Leistungsgewicht bis 163 PS pro Tonne dürfen maximal 72 Dezibel laut sein, für Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von bis zu 272 PS pro Tonne Fahrzeugmasse gilt ein Höchstindex von 75 Dezibel. Sportwagen mit einem höheren Leistungsgewicht dürfen bis zu vier Dezibel lauter sein. Auch interessant: Auto selber tunen
Klappenauspuff: Dann ist eine Abnahme erforderlich – und dann nicht
Ohne die Untersuchung durch eine offizielle Prüfstelle und ohne Eintragung in den Fahrzeugschein dürfen in der Regel nur Klappenauspuffanlagen verbaut werden, wenn sie ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Sie sind nicht nur in Deutschland, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat straßenlegal. Nachrüstanlagen mit EWG-Prüfzeichen kommen direkt vom Fahrzeughersteller und werden optional für bestimmte Fahrzeugmodelle angeboten. Auch Klappenauspuffanlagen mit dem “ABG-Prüfzeichen”, wobei es sich um die Allgemeine Bauartgenehmigung handelt, sind ohne nachträgliche Untersuchung oder Eintragung in den Fahrzeugschein nur für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen. Werden mit “ABG” gekennzeichnete Anlagen hingegen in Autos verbaut, für die sie nicht zugelassen sind, ist die Untersuchung durch eine offizielle Prüfstelle Pflicht. Dasselbe gilt für Klappenauspuffanlagen, die mit der Bezeichnung “TGA” (Teilegutachten) versehen sind: Hierbei muss eine Prüfstelle eine Anbaubescheinigung ausstellen, die jederzeit im Auto mitgeführt werden muss. Gegebenenfalls muss sie nämlich bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. Werden mehrere Teile verschiedener Abgasanlagen kombiniert, muss eine Einzelgenehmigung (EGB) erteilt werden. Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für Klappenauspuffanlagen, betrifft aber nicht die Nachrüstung eines Sportauspuffs.
Die Nachrüstung von Soundgeneratoren ist verboten
Regelungen für ab Werk verbaute Soundgeneratoren
Hersteller dürfen auch weiterhin ab Werk Soundgeneratoren in ihren Fahrzeugen verbauen, müssen sich dabei aber an bestimmte Regelungen halten. Mit ihrer Hilfe darf der Sound verändert, aber nicht lauter werden. Bei Pkw gelten die von der EU vorgegebenen Grenzwerte: maximal 75 Dezibel bei einer Leistung von 272 PS (200 kW) pro Tonne Fahrzeugmasse. Mehr Dezibel sind nur bei mehr Leistung und Gewicht erlaubt; für weniger stark motorisierte Fahrzeuge gelten strengere Grenzwerte. Vor dem 1. Juli 2018 konnte bei ab Werk verbauten Soundgeneratoren sogar noch eine weitere Steuerung nachgerüstet werden, die das Fahrzeug in unterschiedlichen Fahrmodi – also auf Knopfdruck – nochmals deutlich lauter machten. Die Motoren und Auspuffanlagen kamen damit zwar durch die standardisierten Messverfahren, waren auf der Straße dann aber doch meist deutlich lauter als erlaubt. Nun gilt: Autos dürfen auch nach Umbauten in allen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen nicht lauter sein als in dem Fahrmodus, der für die jeweilige Typgenehmigung verwendet wurde. Ein ab Werk veränderter Sound ist also weiterhin zulässig, mehr Krach hingegen nicht. Und: Die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk verbauten Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ist verboten.