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ShareNow versteckt in seinen neuen AGB eine teure Überraschung

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sharenow versteckt in seinen neuen agb eine teure überraschung Viehmann Carsharing-Auto von ShareNow / Free2Move

In Großstädten nutzen viele Menschen Carsharing als Alternative oder Ergänzung zum eigenen Auto. Wenn es mal kracht oder Schrammen gibt, kann es allerdings teuer werden. Was das für Kunden von ShareNow bedeutet und worauf man bei der Miete achten sollte.

Die sogenannte “Verkehrswende”, also der Umstieg vom individuellen Auto auf andere Transportmöglichkeiten, setzt neben Bus und Bahn auch aufs Carsharing. Mit mehr geteilten Autos könnte schließlich der Fahrzeugbestand in den Städten schneller schrumpfen. Populär ist der Dienst besonders dann, wenn es mal wieder Bahnstreiks gibt . Ein Schnäppchen sind ShareNow oder Free2Move nicht gerade, mitunter aber eine gute Alternative, wenn man ein Auto braucht und selbst gerade keins zur Verfügung hat.

Carsharing-Riese ShareNow erhöht die Selbstbeteiligung

Deutschlands größter Carsharing-Anbieter ShareNow hat jetzt allerdings tief in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine teure Änderung versteckt: Die Selbstbeteiligung der Nutzerinnen und Nutzer bei Unfällen oder Schäden wird deutlich angehoben. Bisher waren es bis zu 1000 Euro, ab dem 28. Juni 2024 sind es bis zu 1500 Euro. Mit einer Extra-Versicherung kann man die Selbstbeteiligung senken, doch erhöht das dann natürlich den Mietpreis.

Eine offizielle Begründung für die Kostensteigerung liefert ShareNow nicht. Laut Informationen aus der Branche dürften jedoch erhöhte Reparaturkosten bei modernen Fahrzeugen verantwortlich sein – etwa wegen neuer Assistenzsysteme und Sensoren, die selbst bei kleineren Crashs ausgetauscht werden müssen. Auch  die hohen Reparaturkosten für Elektrofahrzeuge könnten eine gewisse Rolle spielen, wobei ShareNow nur wenige E-Fahrzeuge in seiner Flotte hat. Denkbar seien zudem, so ein Branchen-Insider, zunehmend nicht gemeldete Bagatell-Schäden, die keinem Fahrer zugeordnet werden können.

sharenow versteckt in seinen neuen agb eine teure überraschung Screenhshot / ShareNow / Viehmann Schäden beim Carsharing-Auto melden – das geht per App für jedes einzelne Auto. Oft findet sich dort bereits eine beeindruckende Dellen-Sammlung

Carsharing-Autos vor jeder Fahrt genau anschauen

Für die Nutzerinnen und Nutzer von Carsharing bedeutet das, dass sie ein Fahrzeug vor dem Losfahren genau inspizieren sollten. So rät etwa der ACV Automobil-Club Verkehr: “Die Nachweispflicht für Schäden am Fahrzeug trägt nach der Rechtsprechung der Anbieter. Dies ist oft schwierig. Kunden sollten sich nicht darauf verlassen, dass es dem Anbieter kaum gelingt, rechtssicher nachzuweisen, ob sie eventuell einen Schaden verursacht haben. Daher sollte jeder Carsharing-Kunde das Auto auf Mängel prüfen, bevor er die Fahrt aufnimmt.”

In den AGB von ShareNow wird sogar auf die Verpflichtung dieses Checks hingewiesen. Weiter heißt es dort: “Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen.”

Welcher Schaden war schon vorher da?

In der Praxis wird das dadurch erschwert, dass viele Carsharing-Fahrzeuge von außen eher einem Golfball ähneln als einem Auto, sprich sie haben bereits zahlreiche Beulen, Kratzer und sonstige Kampfspuren. In einem konkreten Beispiel fand FOCUS online bei einem noch relativ neuen Fiat 500 rund zwei Dutzend in der ShareNow-App registrierte Vorschäden. In der Praxis wird niemand in der Lage oder Willens sein, jeden womöglich noch nicht registrierten Schaden einzeln mit den bereits aufgeführten abzugleichen. Kommt es während des Mietzeitraums zu einem Schaden, sollte man alles besonders sorgfältig dokumentieren. Bei Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen, empfiehlt der Autoclub ACV, die Polizei hinzuzuziehen – das gelte vor allem dann, wenn die Schuldfrage bei einem Unfall unklar ist.

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