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Taxifahrer müssen bei Cannabis-Konsum vorsichtig bleiben

Den taxifahrenden Vater von Hauptkommissar Thiel aus dem Münster-Tatort sollten sich echte Taxifahrer auch nach dem Heraufsetzen des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehrsgesetz nicht zum Vorbild nehmen.

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Cannabis-Update

Grund ist, dass für Taxi- und Mietwagenfahrer ebenso wie für Busfahrer weiterhin die Bestimmungen der BOKraft gelten („Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“). Dort heißt es in §8, dass es dem Betriebspersonal von Fahrzeugen im gewerblichen Personenverkehr untersagt ist, „während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht“. Es bleibt also bei null Toleranz im Falle des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC).

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