Ein Taxiunternehmer kann einen Schadensersatzanspruch wegen eines ungerechtfertigten Eigentumseingriff geltend machen, wenn die durch die Feuerwehr durchgeführte gewaltsame Öffnung der klemmenden Heckklappe des Taxis zum Zweck der Befreiung eines Fahrgastes rechtswidrig gewesen ist. Diese gerichtliche Feststellung hört sich erstmal merkwürdig an, recht skurril war dann auch das zugrundeliegende Geschehen.
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