Der Europäische Gerichtshof urteilt zu Ungunsten von Mercedes-Benz: Käufer von Autos mit unzulässiger Abgastechnik wie Thermofenstern können vom Hersteller nun Schadenersatz verlangen. Droht eine Klagswelle?
Das Verwenden von Thermofenstern zur Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg zur Klage eines Mercedes-Käufers gegen den Autobauer entschieden. Die Richter betonten das Überwiegen der Käufer-Interessen gegenüber der Industrie. Die Mitgliedstaaten müssten daher vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Das aktuelle Urteil hat offenbar nicht nur Einfluss auf laufende Verfahren, sondern betrifft auch Pkw-Besitzer, die bisher noch gar keine Rechtsansprüche in der Sache geltend gemacht haben. Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich das Recht, ihren Kaufvertrag rückgängig zu machen und ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Es zeichnet sich laut Experten auch ab, dass Kläger künftig keinen Vorsatz bei den Herstellern mehr nachweisen müssen, was bisher eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur Entschädigung war.