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Kostenschock E-Auto: Fristen-Falle für Autofahrer

kostenschock e-auto: fristen-falle für autofahrer

Bald gelten strengere Regeln für THG. (Symbolfoto THG).

Die Bundesregierung hat das THG-Gesetz (Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) geändert. Für viele Elektromobilisten ist die umfangreiche Novelle ein Hammer. Die Änderung betreffen unter anderem Anmelde-Fristen, Elektroneuwagenbesteller, die Fahrer von Elektro-Zweirädern und Ladesäulen-Inhaber. Sie könnten die Änderungen Millionen kosten, warnt der THG-Bundesverband.

Kürzere Fristen: E-Auto bis 1. November anmelden

THG-Anbieter dürfen THG-Quoten über die Pauschalanrechnung der Fahrzeugscheine ab jetzt nur noch bis zum 15.11. des laufenden Quotenjahres beim Umweltbundesamt einreichen. Später zugelassene Fahrzeuge bekommen keine Prämie mehr für das laufende Jahr.

Das betrifft E-Auto-Fahrer ganz konkret. Sie sollten ihre THG-Anträge dieses Jahr bis spätestens zum 1. November bei einem THG-Anbieter einreichen. Wer sein bereits bestelltes E-Auto später erhält, könnte leer ausgehen.

Davor warnt auch der THG-Bundesverband: “Der Kabinettsbeschluss würde rund 35 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten”, heißt es in einer Pressemitteilung des THG-Bundesverbandes.

Mehr zum Thema: Maximale THG-Quote holen: Das ist der beste Zeitpunkt

“Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handelsminus damit einer Summe von rund 50 Millionen Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.”

Förder-Aus für versteckte Ladesäulen

Auch die THG-Quote für Ladeinfrastruktur wird künftig wohl strenger gehandhabt. Bisher konnte öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur über die THG-Quote gefördert werden. Zehn Cent pro verbrauchter Kilowattstunde waren drin. Dabei musste die Ladesäule nicht einmal online registriert sein. Nun gibt es nur noch THG-Quote für Ladeinfrastruktur, die im staatlichen Ladesäulenregister steht und damit über die verbreiteten Lade-Apps auffindbar ist.

Künftig sollen sich Ladeinfrastrukturbetreiber auch Ökostrom, der direkt an der Ladesäule erzeugt wird, über die THG-Quote fördern lassen können.

THG-Aus für Zweiräder

Am härtesten trifft die THG-Novelle Zweiradfahrer. War es bisher möglich, günstiger 50er-Roller über die THG-Quote zumindest teilweise zu finanzieren, soll die Förderung für die zulassungsfreien Fahrzeuge künftig fallen. E-Zweiräder wie S-Pedelecs, Elektroroller und andere E-Kleinstfahrzeuge erhalten künftig keine THG-Quote mehr. Das gilt wahrscheinlich auch für elektrische Fahrzeuge der 125er-Klasse und andere Elektro-Fahrzeuge ohne THG-Schätzwert.

“Für die Energiewende und auch die Verkehrswende bedeutet das einen massiven Einschnitt”, erklärt das THG-Fachportal THG-News. “Kurz gesagt, fällt die letzte Fördermöglichkeit für kleine, platzsparende und effiziente Fahrzeuge.”

Ich bin betroffen. Was tun?

Der THG-Bundesverband und der ADAC laufen Sturm gegen die Gesetzesnovelle. Betroffenen Zweiradfahrern bleibt noch die Hoffnung auf einen Trostpreis über die THG-Sofortauszahlung.

Üblicherweise dauert die Auszahlung der THG-Prämie viele Monate, einige Anbieter werben aber auch mit einer Möglichkeit der Sofort-Auszahlung. So bekommen Sie Ihre Prämie innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen.

“Noch kann man Roller beantragen, bis die Verabschiedung aus dem Kabinett dann im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Ab diesem Stichtag tritt die Änderung in Kraft”, teilt der THG-Anbieter Elektrovorteil gegenüber EFAHRER.com mit.  “Also kann man ab diesem Stichtag keinen Antrag mehr an das Umweltbundesamt senden, welches Roller beinhaltet. Rückwirkend kann diese Regelung nicht angewendet werden, für Anträge, die noch beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung in der Warteschleife hängen.”

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