- Sachsen ist “wichtiges Transitbundesland”
- Was steckt hinter der Nato-Großübung?
- Militärkonvois auf Autobahnen: Diese Regeln gelten für Autofahrer
- Militärkolonne überholen: Ist das erlaubt?
In Sachsen sind in diesen Tagen erneut Militärkonvois auf den Straßen unterwegs. Hintergrund ist die Nato-Großübung “Steadfast Defender”. Was Autofahrer beachten sollten.
Teils kilometerlange Militärkolonnen sind in diesen Tagen wieder auf den Straßen in Sachsen unterwegs. Die Konvois sind auf dem Weg nach Polen, um an einem Teil der Nato-Großübung “Steadfast Defender” teilzunehmen.
Bereits seit Montag seien Truppen des Jägerbataillon 1 aus Schwarzenborn in Hessen sowie Unterstützungskräfte auf dem rund 1.300 Kilometer langen Weg an die Nato-Ostflanke, wie ein Sprecher des “Media Information Center Quadriga 2024” mitteilte.
Sachsen ist “wichtiges Transitbundesland”
Besonders von den Kolonnen betroffen sind demnach die Verbindungsstraßen aus Bayern nach Polen. Sachsen sei im Rahmen der Übung ein “wichtiges Transit-Bundesland”, wie der Sprecher weiter mitteilte.
In Polen beteiligen sich auch spanische und italienische Einheiten an der Übung. Nach einer einwöchigen Gefechts- und Schießübung, an der nach Angaben der Bundeswehr auch niederländische Aufklärer beteiligt seien, fahren die Truppen weiter nach Litauen.
Was steckt hinter der Nato-Großübung?
“Quadriga” besteht aus mehreren Einzelübungen, die teilweise auch in Deutschland stattfinden. Die im sächsischen Frankenberg stationierte 10. Panzerdivision ist unter anderem an der im Mai stattfindenden Übung in Litauen beteiligt. Die Transporte finden nach Angaben eines Sprechers der 10. Panzerdivision sowohl auf dem Landweg als auch der Schiene statt. Bereits in den vergangenen Wochen waren mehrfach Militärkonvois in Sachsen unterwegs gewesen.
Militärkonvois auf Autobahnen: Diese Regeln gelten für Autofahrer
Damit Autofahrer wissen, dass es sich um einen Konvoi handelt, tragen alle Fahrzeuge einer Kolonne auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug der Kolonne hat eine grüne Flagge.
Es gilt das sogenannte Kolonnenvorrecht. Das heißt: Fährt das erste Fahrzeug voraus, dürfen alle dem Konvoi zugehörigen Fahrzeuge nachfahren. Für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet dies: Trotz rechts vor links, grüner Ampel oder Vorfahrtzeichen hat in diesem Fall die Kolonne Vorfahrt.
Militärkolonne überholen: Ist das erlaubt?
Grundsätzlich darf eine Kolonne überholt werden. Allerdings sollte dies nach Angaben des ADAC im Ganzen passieren. Die Kolonne sollte also nicht durch Einscheren getrennt werden.
Generell ist es nach Angaben des Automobilclubs nur in Ausnahmen erlaubt, eine Kolonne zu trennen. Lässt ein Konvoi etwa einen Autofahrer einfahren, etwa in Ein- und Ausfahrten von Autobahnen, sollte man danach versuchen, den Konvoi auch zügig wieder zu verlassen.