Das OLG Stuttgart urteilt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselmotoren waren. Für Verbraucherschützer ist das aber nur ein Teilerfolg.
(Bild: heise online, fpi)
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Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. “Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht”, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.
Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil dort Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.
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(mfz)