Ein Auto beim Abbiegen
Rechtzeitig und deutlich, aber mindestens drei Mal
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Dauer des Blinkvorgangs nicht: “Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, …”. Mit der Zeit hat sich in der Rechtsprechung jedoch eine Daumenregel etabliert, die besagt, dass vor einem Richtungswechsel mindestens drei Mal geblinkt werden muss. Und das auch so früh, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer:innnen darauf einstellen können.
Der ADAC erklärt die Dauer des Blinkvorganges auf seiner Homepage wie folgt:
Sie müssen so lange blinken, bis der Abbiegevorgang beendet ist, also bis die alte Fahrbahn verlassen und der neue Verkehrsraum erreicht ist. Wenn sich der Blinker vorher automatisch zurückgesetzt hat und das Abbiegen noch nicht beendet ist, müssen Sie den Blinker noch einmal setzen.
Das passiert, wenn ihr nicht lange genug blinkt
Wer nicht oder nicht ausreichend blinkt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro verwarnt werden. Werden durch das fehlende Blinken andere Personen gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, kann es zu einem Bußgeld von 35 Euro kommen.
Es ist zudem möglich, dass Autofahrer:innen, die keinen Blinker, diesen zu kurz oder auch zu spät setzen, mindestens die Mitschuld an einem Unfall tragen müssen. Deswegen am besten immer auf Nummer sicher gehen und frühzeitig den Blinker setzen!
T-Online: Häufiger Fehler: Wie lange muss ich eigentlich blinken?
ADAC: Wann muss man blinken und wie macht man es richtig?
Rechtstipp24: Blinken 3 m vor Abbiegung ist kein “rechtzeitiges” Blinken (OLG München, Endurt. v. 22.07.2020 – 10 U 601/20)