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ADAC prüft Reichweiten-Schummel bei E-Autos

adac prüft reichweiten-schummel bei e-autos

Bild: VW

Tests des ADAC deuten auf Schummelei bei der Reichweite und Batteriekapazität von Elektroautos hin. Davon berichtet Bild.de unter Berufung auf die WirtschaftsWoche. Untersuchungen des Automobilclubs ließen laut der Wirtschaftszeitung den Verdacht aufkommen, dass etwas nicht stimmt.

Der ADAC vermutet demnach, dass einige Hersteller bei ihren Angaben zur Reichweite unehrlich sein könnten und nicht die tatsächliche Batteriekapazität angeben. Hervorgehoben wird Volkswagen: Hier hätten Tests gezeigt, dass die Batterien einiger Modelle des Konzerns möglicherweise weniger Kapazität haben als angegeben.

Bei Messungen der Batteriekapazität des kompakten VW-Elektroautos ID.3 bei 20.000, 80.000 und 100.000 Kilometern haben Tests der WirtschaftsWoche zufolge jeweils eine Kapazität von rund 69 Kilowattstunden (kWh) ergeben – der Hersteller stelle den Kunden jedoch offiziell 77 kWh zur Verfügung.

Elektroauto-Experten vermuten dem Bericht nach, dass VW einen Teil der Batteriekapazität verbirgt und diese per Softwarebefehl freigeben könnte, etwa wenn die Speicherfähigkeit im Laufe der Zeit nachlässt. Damit spare sich das Unternehmen den teuren Austausch der Batterie.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden Kanzleien, sie vertritt in der Musterfeststellungsklage gegen VW und aktuell gegen die Mercedes-Benz-Group AG Betroffene. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Christian Grotz bestätigte der Wirtschaftswoche, dass versteckte Reserven wahrscheinlich rechtlich nicht in Ordnung wären, da die Kunden eine angegebene Batteriekapazität gekauft haben, und der Hersteller keinen Teil davon einfach einbehalten darf. Falsche Angaben zur Leistung könnten zu Schadensersatzansprüchen führen.

Kunden könnten laut dem Anwalt möglicherweise Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen, falls sich herausstellt, dass die Batteriekapazität tatsächlich geringer ist als vom Hersteller beworben. Es könnte auch eine strafbare Handlung verfolgt werden, wenn sich ein systematisches Vorgehen auf Kosten der Käufer nachweisen lässt.

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