Vans

taxi heute Aug./Sep. 2022

taxi heute aug./sep. 2022

taxi heute aug./sep. 2022

Chefredakteur (V.i.S.d.P.)

Rollstuhl-Zuschläge sind gerechtfertigt

Zu fast jeder Tages- oder Nachtzeit ein Taxi zu bekommen, ist besonders auf dem Land schon schwierig. Unmöglich ist es für Fahrgäste, die auf die Beförderung in ihrem Rollstuhl angewiesen sind. Abends und an Wochenenden fahren die Fahrdienste der Hilfsorganisationen nicht. Unter der Woche muss man sie mit langem Vorlauf buchen. Da bleibt kein Raum für Spontanität und für die Teilnahme am öffentlichen Leben, die heute als Inklusion zu Recht hoch im Kurs steht.

Unternehmerinnen und Unternehmer in ländlichen Regionen haben dies erkannt und sind nicht nur wegen der Krankenfahrten mit Rollstuhltaxis in Vorleistung gegangen. Damit die auch ohne Rollstuhlfahrende ausgelastet werden können, kann die gängige Umrüstung eines Hochdach-Kombis mit einem Heckeinstieg heute bis zu 10.000 Euro kosten. Hinzu kommt die Schulung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit gehandicapten Menschen und ihrer Sicherung.

Da Rollstuhlfahrende in der Regel erst zum Auto gebracht und am Zielort noch begleitet werden müssen, ist ihre Beförderung deutlich zeitaufwendiger. Auch dafür brauchen die Unternehmen einen Ausgleich. Deshalb enthalten viele Tarifanträge gerade einen neu einzuführenden oder zu erhöhenden Rollstuhl-Zuschlag. Prompt hat der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) empört die Kommunen per Pressemitteilung dazu aufgefordert, gegen die Einführung eines Rollstuhl-Zuschlags zu stimmen, den er als „diskriminierend“ bezeichnet. Sie müssten mit einem „Nein“ keine öffentlichen Gelder bewilligen und die Zustimmung der Behinderten-Organisationen wäre ihnen sicher. Die Inklusion würden sie damit allerdings nicht fördern.

Besser, aber natürlich viel aufwendiger wäre es, für eine Förderung von Rollstuhlfahrzeugen zu kämpfen, die sich bisher nur eine Handvoll Städte leistet. Die muss ja nicht bedeuten, dass man einfach einen Batzen Geld zur Beschaffung auszahlt. Man könnte Fördergelder ähnlich wie bei Elektrotaxis auch mit der Beförderung von Rollstuhlfahrenden verknüpfen.

Von Taxi- und Mietwagenbetrieben zu fordern, dass sie in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten auch noch als „Samariter“ auftreten, ist billig. Die Anzahl der Rollitaxis wird das aber nicht steigern. Also ist die Ablehnung von Rollstuhl-Zuschlägen auch noch kontraproduktiv.

Herzlichst Ihr

Dietmar Fund, Chefredakteur

Ausgabe-Impressum

vereinigt mit „Taxi Info“ und „TAXI POST“

Herausgeber: Wolfgang Huss, Christoph Huss

Chefredakteur: Dietmar Fund, presserechtlich verantwortlich (df), -252

Redaktionsassistenz: Martina Weyh, -441

Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe: Eva Elisabeth Ernst, Thomas Grätz, Matthias Roeser

Fotos: siehe Fotohinweise auf den einzelnen Seiten

Anzeigen: Manuela Kösel (verantw.), -154

Layout: Karl-Heinz Bartl

Vertrieb: Oliver Dorsch, -314

Erscheinungsweise:8mal im Jahr

Bezugspreise: Einzelheft: €8,– inkl. MwSt. zzgl. €3,– Versandspesen (Inland). Jahresabonnement: €66,–inkl. MwSt. zzgl. €6,80 Versandspesen (Inland). Bei größeren Abnahmen Staffelpreise auf Anfrage. „Preisanpassungen an die Teuerungsrate wegen steigender Kosten bei Einkauf, Herstellung und Versand bleiben vorbehalten. Das Recht zur Kündigung innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.“ Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten.

Bezugszeit: Das Abonnement verlängert sich für Kaufleute nur dann um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.Verbraucher können erstmals vier Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten schriftlich kündigen und danach jederzeit vier Wochen zum Monatsende.

Anzeigenpreisliste: z.Zt. gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 43 vom 1.1.2022

Anschrift, Verlag und Redaktion

HUSS-VERLAG GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München

Postanschrift:

80912 München, Telefon: 089/32391-0, Telefax: 089/32391-416, E-Mail: [email protected], [email protected], www.hussverlag.de

Geschäftsführer: Christoph Huss, Rainer Langhammer

Unsere Konten:

Postbank München, IBAN: DE30700100800009028800; Swift/BIC: PBNKDEFF700

Deutsche Bank, IBAN: DE45700700100021313200; Swift/BIC: DEUTDEMMXXX

USt.-Ident.-Nr. DE 129378806

Nachdruck: Die Zeitschrift und alle in ihr veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt oder verbreitet werden.Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM. Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Abhandlungen stellen in erster Linie die persönliche Meinung des Verfassers dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Verlag keine Haftung. Anspruch auf Ausfallhonorare, Archivgebühren und dergleichen besteht nicht. Mit dem Autorenhonorar ist auch die verlagsseitige Verwertung, Nutzung und Vervielfältigung des Beitrages in Form elektronischer Medien z.B. einer CD-ROM und einer Aufnahme in Datenbanken abgegolten. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Für Ratschläge übernehmen Verlag und Autoren keine Garantie und Haftung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie deren Folgen. Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt. Für alle Preisausschreiben und Wettbewerbe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Gesamtherstellung: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel

Dieser Block ist defekt oder fehlt. Eventuell fehlt Inhalt oder das ursprüngliche Modul muss aktiviert werden.

TOP STORIES

Top List in the World