Bis längstens 31. Dezember 2025 dürfen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler noch ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verwendet werden.
Auch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler solle bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, kein Anwendung finden, heißt es in schönstem Behördendeutsch. Selbst die Meldeverpflichtung für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie solle ebenfalls längstens für diesen Zeitraum nicht gelten. „Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben“, heißt es dazu noch.
Jürgen Weberpals, Geschäftsführer des deutschen Semitron-Importeurs Heedfeld, war so freundlich, das Schreiben sofort taxi heute zur Verfügung zu stellen.