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Dürfen E-Autos in Tiefgaragen parken?

Eine Eigentümerin einer Wohnung zog vor Gericht, da ihr das Parken eines E-Autos in der Tiefgarage untersagt wurde. Das Amtsgericht Wiesbaden fällt zu diesem Verbot ein klares Urteil.

Dürfen E-Autos in Tiefgaragen parken?Elektroautos haben den unrühmlichen Ruf, schneller Feuer zu fangen und schwieriger löschbar als Verbrenner zu sein. Deshalb untersagte eine Wohnungseigentümergemeinschaft laut einem Medienbericht das Parken von E-Autos in einer Tiefgarage.Es bestehe die Gefahr, dass sich die Lithium-Ionen-Batterien entzünden und nicht mit Löschschaum gelöscht werden können. Deshalb müsse ein E-Auto im Brandfall durch die Feuerwehr zum Ausbrennen in einen Container gezogen werden – ein solcher Container würde allerdings nicht in die Tiefgarage des Anwesens passen.Eine Eigentümerin des Hauses klagte gegen diese Auflage und bekam vom Amtsgericht Wiesbaden recht.

Die Begründung des Gerichts

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung haben gesetzlich ein Recht auf eine Ladestation. Dieses Recht bildete die Grundlage für das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden. Bei einem E-Auto-Verbot in der Garage wäre diese Ladesäule nämlich nutzlos.Dies stünde im Widerspruch zu einem der Hauptziele der Reform des Wohnungseigentümergesetzes, welches durchgesetzt werden müsse. Zudem sei eine höhere Brandgefahr kein genügender Grund, elektrischen Fahrzeugen das Parken in der Garage zu untersagen, so die Richter.

Andere Regelungen in öffentlichen Einrichtungen

In öffentlichen Parkhäusern oder Tiefgaragen sieht das etwas anders aus. Hier dürfen Betreibende eigene Regelungen erlassen und könnten in diesen theoretisch das Parken von E-Autos und Hybriden in ihren Gebäuden verbieten. Laut dem Medienbericht ist das in der Praxis allerdings nicht häufig der Fall.

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