Der Ladesäulenausbau in Deutschland geht weiter voran, jedoch dominieren in vielen Regionen nach wie vor große Anbieter den Markt. Das zeigt die diesjährige Monopolanalyse von Lichtblick. Bereits zum vierten Mal hat laut Pressemitteilung der Datendienstleister Statista das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet und die Ladesäulen den jeweiligen Betreibern zugeordnet.
„Große Anbieter können sich immer noch sehr hohe Anteile im Ladesäulenmarkt sichern. Diese Monopolstellung bremst den Ausbau und treibt die Endverbraucherpreise in die Höhe, da die Anbieter faktisch konkurrenzlos sind“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. Und weiter: „Was bleibt, ist eine absolut unbefriedigende Situation – zu Lasten von Verbraucher:innen, des Wettbewerbs und damit letztlich der Verkehrswende in Gänze.“
Die Dominanz regionaler Anbieter bei Normalladesäulen bestätige auch das 9. Sektorgutachten der Monopolkommission. Sie stellt erstmals ein öffentlich frei zugängliches Tool zur Marktkonzentration der Betreiber bereit. Für die zehn marktmächtigsten Anbieter wurde dabei ermittelt, an wie vielen ihrer Standorte sie mehr als 40 Prozent der im relevanten Markt vorhandenen Ladepunkte kontrollieren. „Das Ergebnis: Kommunale Energieversorger verfügen über die mit Abstand größten Marktanteile bei Normalladepunkten. Die Ladesäulenbetreiber unterliegen damit faktisch keinerlei Wettbewerbsdruck mehr“, heißt es weiter.
Appell für das Durchleitungsmodell
„Um einen fairen Wettbewerb im Ladesäulenmarkt zu schaffen, ist eine Reform des derzeitigen Marktdesigns notwendig“, heißt es in der Mitteilung. Dafür schlägt Lichtblick seit Jahren das Durchleitungsmodell vor: „Jeder Versorger kann seinen Strom an jede öffentliche Ladesäule liefern – und damit auch die Strompreisbremse sowie die Erlöse aus den THG-Quoten an seine Kund:innen weitergeben. Verbraucher:innen können aus einer Vielzahl an Angeboten ihren Wunschtarif frei wählen. Das sorgt für mehr Wettbewerb und Transparenz an der Ladesäule.“ Für die Durchleitung erhielten Betreiber von Ladesäulen ein Nutzungsentgelt, das den Ausbau und Betrieb der Infrastruktur weiter fördere und unabhängig von staatlicher Förderung mache. Damit löse das Durchleitungsmodell auch das Problem der wegfallenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche.
Quelle: Lichtblick – Pressemitteilung im November 2023