Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU und kostet den Staat Millionen – dem damaligen Minister drohen deswegen jetzt aber keine juristischen Konsequenzen.
Andreas Scheuer (CSU) war zwischen März 2018 und Dezember 2021 Bundesverkehrsminister.
Das Bundesverkehrsministerium verzichtet auf eine Klage gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) wegen der millionenschweren Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut. Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von juristischen Schritten wegen Haftungsansprüchen abrät – im Kern wegen zu geringer Erfolgsaussichten.
Anzeige
Unbestrittene politische Verantwortung
Scheuer war damals Verkehrsminister. Kurz nach dem Urteil kündigte er die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern, die dann Schadenersatz forderten. Eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergab, dass der Bund ihnen 243 Millionen Euro zahlen musste. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.
Gutachten rät von Klage ab
Wie das Ministerium erläuterte, kommen die unabhängigen Gutachter zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme. Sie hätten aber gleichzeitig “auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche” verwiesen. Man folge daher der Gutachterempfehlung, die von einer Klage abrät – auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden.
Anzeige
So könne der Bund sich bei einem Minister nicht auf eine Amtshaftung berufen, da sie nur Grundlage für Ansprüche eines Dritten gegenüber dem Dienstherrn sei. Der von den Betreibern gegen den Bund geltend gemachte Anspruch wegen der Kündigung der Maut-Verträge habe sich auf vertragliche Regelungen gestützt, nicht auf eine schuldhafte Amtspflichtverletzung. Generell sei weder im Bundesministergesetz noch an anderer Stelle eine Haftungsnorm für Minister vorgesehen.
Schwierige Beweisführung
Die besten Erfolgsaussichten lägen darin, einen Haftungsanspruch gegen Scheuer wegen Pflichtverletzung aus seinem Amtsverhältnis zum Bund geltend zu machen. Für eine vorsätzliche Verletzung lägen keine Anhaltspunkte vor, erläuterten die Gutachter. Und ein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit sei mit deutlichen Unsicherheiten behaftet, unter anderem wegen Schwierigkeiten bei einer Beweisführung.
Wissing hatte das Gutachten im Juli in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob Haftungsansprüche gegen Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind. “Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseite legen”, sagte der FDP-Politiker damals. Dabei machte er deutlich, dass das Gutachten klären sollte, ob ein Regress im konkreten Fall möglich sei oder nicht. Das sei letztlich keine politische Frage. Ein Schaden sei entstanden. Für eine rechtliche Verantwortung müssten aber weitere Voraussetzungen vorliegen. (hos)