Laut dem Vermittler gilt der Feststellungsbeschluss bundesweit und grenzt das Unternehmen von ähnlichen Plattformen ab, weil Free Now den Unternehmen beim Preis Gestaltungsfreiheit lasse.
„Gemäß schriftlicher Bestätigung vom 24. Januar 2023 wird FREE NOW im Mietwagenverkehr demnach nicht als Personenbeförderer im Sinne von §1 Abs. 1a PBefG, sondern als Vermittler von Personenbeförderungen nach §1 Abs. 3 PBefG eingestuft. Die Entscheidung ist deutschlandweit gültig und betrifft alle Städte, in denen FREE NOW Mietwagenfahrten mit Fahrer vermittelt.“ Das hat das Joint Venture von BMW Group und Mercedes-Benz Mobility am 17. Februar 2023 mitgeteilt.
Für die Entscheidung sei maßgeblich gewesen, dass Free Now sowohl gegenüber den Fahrgästen als auch gegenüber den Mietwagenunternehmen als reiner Vermittler auftrete, der nicht in die Preisgestaltung eingreife. Die angeschlossenen Mietwagenunternehmen könnten über das Unternehmerportal zwischen verschiedenen Preisebenen wählen, zum Beispiel für Fahrten nachts oder an Wochenenden. Dadurch könne der Preis für den Fahrgast der Nachfragesituation angepasst werden. Eine Pflicht zur Annahme von Vermittlungsangeboten bestehe nicht.
Laut Free Now haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass bei einer Einzelfallbetrachtung vor einer Einstufung einer Vermittlungsplattform in die eine oder die andere Kategorie vor allem die Preisfreiheit die Entscheidungsfreiheit eines angeschlossenen Unternehmens präge. Bei der Vermittlung von Mietwagen gelte die volle Preisflexibilität. „Das Preissetzungssystem von FREE NOW ermöglicht es bereits seit Juli 2021, dass Mietwagenunternehmen Tourenangebote gemäß ihrer individuell im FREE NOW Unternehmerportal gesetzten Präferenzen erhalten. Sie bestimmen folglich selbst, zu welchem Preis sie ihre Dienstleistungen über die Plattform anbieten“, schreibt das Unternehmen.
Eine Lizenzpflicht für Mietwagen-Vermittlungsplattformen greife dann, wenn sie über die reine Vermittlung hinaus unternehmerisch tätig seien und zum Beispiel Einfluss auf die Preisgestaltung oder auf Arbeitszeiten nähmen. Dann müssten sie unter anderem Fahrer sozialversicherungspflichtig anstellen.
Bei der Pressestelle der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat taxi heute den genauen Wortlaut der Entscheidung angefragt. Näheres dazu wird ergänzt, sobald sie vorliegt.