- Der Vorwurf: Vertrauliche Infos wurden weitergegeben
- Einschüchterung und Frauenfeindlichkeit als Ursache?
- Die Fia sieht ein funktionierendes Compliance-System
Geheimnisverrat in der Formel 1? Die Ermittlung gegen Mercedes-Teamchef Toto Wolff und seine Frau ist ein Aufregerthema. Aber nur kurz. Der Motorsport-Weltverband äußert sich dazu.
Die Ermittlungen gegen Mercedes-Teamchef Toto Wolff und seine Frau Susie wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat in der Formel 1 sind vom Tisch. Der Motorsport-Weltverband Fia teilte am Donnerstag mit, dass es “keine laufenden Ermittlungen in Bezug auf ethische oder disziplinarische Untersuchungen” gebe, “die irgendeine Person betreffen”. Die Fia verwies darauf, dass sie als Regulierungsbehörde die Pflicht habe, “die Integrität des weltweiten Motorsports zu wahren”.
Die Fia hatte am Dienstagabend die Prüfung von Medienberichten angekündigt, denen zufolge einem Formel-1-Teamchef von einem Mitarbeiter des Rechteinhabers vertrauliche Informationen zugespielt worden seien.
Der Vorwurf: Vertrauliche Infos wurden weitergegeben
Toto Wolff könnte im Gegenzug seine Frau über Gespräche zwischen den Teamchefs in Kenntnis gesetzt haben, sodass diese Informationen wiederum zum Rechteinhaber gelangten.
Einschüchterung und Frauenfeindlichkeit als Ursache?
Mercedes wies die Vorwürfe in einer scharf formulierten Erklärung als grundlos zurück und attackierte den Weltverband Fia, der das Formel-1-Team nicht vorab über die Untersuchung informiert habe.
Die Fia sieht ein funktionierendes Compliance-System
Die neun anderen Teams der Motorsport-Königsklasse veröffentlichten am Mittwochabend weitgehend gleichlautende Mitteilungen, in denen sie versicherten, dass sie keinerlei Beschwerden wegen eines möglichen Interessenkonflikts beim Weltverband eingelegt hätten.
Die Fia sah sich in ihrer Erklärung am Donnerstagabend bestätigt, dass “geeignete Schutzmaßnahmen zur Entschärfung potenzieller Konflikte vorhanden” seien. Der Weltverband sei außerdem davon überzeugt, dass das Compliance-System der FOM “robust genug ist, um eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen zu verhindern”.