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Bundesumweltministerium will grünes Licht für HVO 100 geben

Der Bund will den Weg zum freien Verkauf von paraffinischen Dieselkraftstoffen – wie zum Beispiel HVO 100 – und von Diesel mit höherer Biodiesel-Beimischung (B10) freimachen.

bundesumweltministerium will grünes licht für hvo 100 geben

Wie aus dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV) für eine Novelle der für Kraftstoffe maßgeblichen 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BimSchV) hervorgeht, sollen paraffinische Dieselkraftstoffe und B10-Diesel künftig frei an Tankstellen verkauft werden dürfen. Bei B10 wird wie schon bei B7 klassischer Biodiesel (Fettsäuremethylester, kurz: FAME) beigemischt.

Paraffinische Dieselkraftstoffe – in der Verordnung kurz „XTL“ genannt (X to Liquid/X zu Flüssigkraftstoffen – werden synthetisch erzeugt. Die Ausgangsstoffe können sowohl fossilen Ursprungs sein als auch biologisch erzeugt sein. Bekanntester Vertreter ist „HVO 100“ (Hydrotreated vegetable oil), für das als Ausgangsstoff vornehmlich altes Frittierfett genutzt wird. Mit HVO 100 lassen sich bilanziell bis zu 90 Prozent des CO2-Ausstoßes im Vergleich zu fossilem Diesel einsparen.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) begrüßte die geplante Novelle in seiner Stellungnahme ausdrücklich und bezeichnete sie als überfällig. „Es bedarf keiner technischen Anpassungen oder Umrüstungen der Fahrzeuge oder des flächendeckenden Tankstellennetzes“, hebt der TMV hervor. „Dasselbe gilt für die bestehende, nicht-öffentliche Tankinfrastruktur auf Logistikanlagen, Betriebshöfen und auf dem Firmengelände von Taxi- und Mietwagenunternehmen.“ Daher sei die Zulassung von HVO 100 für eine nachhaltige Mobilitätspolitik im Taxi- und Mietwagenbereich im urbanen und ganz besonders im ländlichen Bereich von besonderer Bedeutung.

HVO 100 durfte zwar auch schon bisher getankt werden, aber nur im Rahmen geschlossener Nutzergruppen. Welche Dieselfahrzeuge heute schon XTL vertragen, geht aus einer Auflistung des ADAC vom Sommer 2022 hervor.

Offen lässt der Verordnungsentwurf, wann der freie Verkauf von XTL und B10 tatsächlich möglich wird. Das hängt vom Inkrafttreten der EU-Verordnung über alternative Kraftstoffe (AFIR) und im Falle von XTL zusätzlich von einer Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes ab (SaubFahrzeugBeschG). Der TMV appelliert an den Bund, die Verordnungsnovelle und die Änderung des SaubFahrzeugBeschG noch 2023 abzuschließen. Das SaubFahrzeugBeschG regelt die Beschaffung von Pkw, Bussen und Lkw durch öffentliche Auftraggeber.

Das BMUV rechnet damit, dass zunächst nur rund fünf Prozent aller 14.500 Tankstellen in Deutschland XTL und/oder B10 anbieten werden. In den Folgejahren kommt jeweils ein Prozent hinzu. Zum Bestandsschutz müssen alle Tankstellen, die XTL oder B10 verkaufen, gleichzeitig auch herkömmlichen B7-Diesel führen. Ausnahmen gelten nur für ganz kleine Tankstellen.

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