Bild: BMW
Der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, derzeit seien die Ansprüche aber unbegründet, so das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die DUH kann Berufung einlegen.
Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich das Unternehmen unter anderem verpflichtet, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreife. Der Autohersteller verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, die man umfassend befolge. Diese gingen dem Unterlassungsanspruch vor.
BMW, Mercedes und Volkswagen planen unabhängig der DUH-Klagen mittelfristig die Umstellung auf Elektroautos, BMW allerdings weniger energisch als die beiden anderen Hersteller. Die EU wird wahrscheinlich ab 2035 die Neuzulassung von Verbrennern praktisch verbieten. Auch in anderen wichtigen Automärkten sorgt die Politik zunehmend dafür, dass die Zukunft der Elektromobilität gehört.
„Über die öffentlich-rechtlichen Pflichten hinausgehende zivilrechtliche Pflichten der Beklagten, etwa wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, bestehen nach Auffassung der Kammer jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, so das Landgericht München zum BMW-Urteil. Regierung wie Gesetzgeber würden außerdem stets die Effektivität ihrer Maßnahmen zur Sicherung der Klimaschutzziele zu überprüfen haben, „wobei gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen sein werden“.