- Umwelthilfe sieht „Persönlichkeitsrechte verletzt“
- BMW: Auseinandersetzung muss „durch demokratisch legitimierte Parteien“ erfolgen
- Einflussreiche Organisation mit politischer Schützenhilfe
Sven Hoppe/dpa Eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW ist abgewiesen worden. Der Autobauer BMW muss den Bau von Benzin- und Dieselautos ab 2030 nicht zwangsläufig einstellen. Dies entschied ein Münchner Gericht. Geklagt hatte die umstrittene Lobby-Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klimaklage gegen BMW gescheitert. Der Lobby-Verein hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichtes München I vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Umwelthilfe sieht „Persönlichkeitsrechte verletzt“
Die Richter beriefen sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten.
BMW: Auseinandersetzung muss „durch demokratisch legitimierte Parteien“ erfolgen
Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September ebenfalls abgewiesen. BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. „Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente – nicht aber im Gerichtssaal“, sagte ein Sprecher.
Einflussreiche Organisation mit politischer Schützenhilfe
BMW ist neben Toyota und Mazda einer der Autobauer, die nicht allein auf Elektromobilität setzen, sondern auch Verbrenner zumindest in begrenztem Ausmaß weiterentwickeln. In der eng mit der Elektroauto-Lobby verbundenen Szene der Klima-NGOs steht der Hersteller deshalb regelmäßig in der Kritik. In der EU allerdings kann auch BMW spätestens 2035 seinen Kundinnen und Kunden keine Verbrenner-PKW mehr anbieten – deren Neuzulassung ist dann verboten.
sv/DPA