Auch zwei Taxi-Fachverbände aus Nordrhein-Westfalen orientieren sich an einer Lösung des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger.
Das habe ihr bayerischer Kollege Hubert Aiwanger so geregelt, dessen Erlass am 1. Juni in Kraft getreten sei und als Vorbild dienen könne, schreiben die beiden Geschäftsführer in ihrem Brief vom 31. Mai 2023. In Bayern gebe es dann eine Einzelfallprüfung nach klaren Kriterien, die die wirtschaftliche Situation des Antragstellers erfasse und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die Rückzahlung erlasse.
Die Verbands-Geschäftsführer Sascha Waltemate (VSPV) und Dr. Michael Stehr orientieren sich bei ihrem Schreiben an einer gemeinsamen Aktion, die Patrick Meinhardt angeregt hat. Den Vorschlag des Bundesgeschäftsführers des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) hatte zuvor bereits die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen e.V. im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) aufgegriffen (taxi heute berichtete).