1378274364_BLD_Online.jpg
Meschke hatte angegeben, dass in der Stanglwirt-Gemeinde Going sein Hauptwohnsitz sei. Vor allem deshalb, weil er im Raum Kitzbühel Immobiliengeschäfte tätige, die seine regelmäßige Anwesenheit erfordern würden. Auch dass seine drei Kinder in Deutschland zur Schule gehen würden, spiele keine Rolle, nachdem er mit seiner Familie wenig Zeit verbringe. Gegenüber der deutschen Zeitung erklärte der Porsche-Vorstand: “Mein erster und steuerlich relevanter Hauptwohnsitz war und ist stets in Deutschland. Da ich das Haus in Österreich als zweiten Arbeitsplatz nutzte und dort sehr viel und häufig arbeitete, ging ich nach anwaltlicher Beratung in Österreich davon aus, dass ich dort einen weiteren Hauptwohnsitz unterhielt.”
Das Landesverwaltungsgericht teilte als zweite Instanz diese Auffassung nicht und sah vielmehr einen unzulässigen Freizeitwohnsitz Meschkes. Ihm steht nun noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen, auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist noch möglich.
(APA)