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Polizeimeldungen für Mettmann, 04.03.2024: Weiterer Autodiebstahl: Porsche Oldtimer entwendet - Erkrath - 2403019

polizeimeldungen für mettmann, 04.03.2024: weiterer autodiebstahl: porsche oldtimer entwendet - erkrath - 2403019

Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal ©Adobe Stock / graphee.eu

Weiterer Autodiebstahl: Porsche Oldtimer entwendet – Erkrath – 2403019

Mettmann (ots) –

Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits berichtete, ist am Montagmorgen (4. März 2024) vom Parkplatz der S-Bahn-Station in Erkrath-Hochdahl ein VW Golf entwendet worden (siehe dazu unsere Pressemeldung OTS 2403017 unter folgendem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5727496).

— Aktuelle Fortschreibung —

Nur kurze Zeit später wurde der Polizei dann ein weiterer Fahrzeugdiebstahl gemeldet: Demnach hatte um kurz nach 9 Uhr morgens der Halter eines braunen Porsche Targa Carrera festgestellt, dass sein Oldtimer (Baujahr 1980) aus einer Tiefgarage an der Leibnizstraße entwendet worden war. Der Wagen mit dem amtlichen Kennzeichen ME – AS 30H hat einen Zeitwert von rund 68.000 Euro und ist 220.000 Kilometer gelaufen. Wie sich die Täter Zugang in die Tiefgarage verschafften, ist aktuell noch nicht geklärt. Ebenfalls noch Gegenstand der Ermittlungen ist die Frage, ob es einen Tatzusammenhang zu dem am Bahnhof entwendeten VW Golf gibt. Der Porsche wurde ebenso wie der Golf zur internationalen Fahndung ausgeschrieben.

Die Polizei fragt:

Wer kann etwas zum Verbleib des Porsche sagen oder die Ermittlungen mit sonstigen sachdienlichen Hinweisen unterstützen? Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02104 9480-6450 mit der Polizei in Erkrath in Verbindung zu setzen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann- Polizeipressestelle -Adalbert-Bach-Platz 140822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: [email protected]

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Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell

Diese Meldung wurde am 04.03.2024, 03:15 Uhr durch die Polizei Mettmann übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mettmann

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.

Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.

Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber”, übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++

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