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Krimi um Luxus-Mercedes für 160.000 € – Linzer gefasst

krimi um luxus-mercedes für 160.000 € – linzer gefasst

Der Mann nahm 160.000 Euro für einen Mercedes AMG G63 an, lieferte aber nie.

Ein Kriminalfall um ein luxuriöses Auto, einen angeblichen Händler aus Dubai und zehntausende Euro Schaden beschäftigt die Behörden in OÖ.

Ein 33-jähriger Linzer spielte den großen Jetset-Geschäftsmann, nun sitzt er in der Justizanstalt und wartet auf die Entscheidung, ob U-Haft verhängt wird.

Der Oberösterreicher soll laut Ermittlungsbehörden vorgegeben haben, er sei ein Top-Händler, habe Firmen in Österreich und Dubai. Seine angebliche Branche: Der Handel mit Luxus-Autos und anderen teuren Waren.

Dabei nahm der Beschuldigte beispielsweise Bestellungen über Computer-Hardware entgegen, lieferte dann aber laut Anklage nie. Der Schaden soll sich alleine hier auf 80.000 Euro belaufen, wie “Heute” aus Ermittlerkreisen erfahren hat.

Auch einen sündteuren Luxus-Mercedes hat der Mann “verkauft”, aber nie geliefert. Für den Wagen (Modell G63 AMG) nahm der Verdächtige 160.000 Euro.

“Nach umfangreichen Ermittlungen des Stadtpolizeikommandos Linz konnte nun ein gewerbsmäßiger schwerer Betrug geklärt werden”, teilte die Polizei dazu am Dienstag mit.

Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht, dabei wurden weitere Unterlagen sichergestellt. Die Behörden ermitteln, ob es noch andere Geschädigte gibt.

Der 33-Jährige wurde am Montag um 7.15 Uhr festgenommen und in die Justizanstalt Linz gebracht. Das Gericht hat ab diesem Zeitpunkt 48 Stunden Zeit, über die Verhängung der U-Haft zu entscheiden.

Eine Untersuchungshaft darf nur dann gegen einen Beschuldigten verhängt werden, wenn  Ermittlungen durchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist. Zudem muss der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig sein.

Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen: Flucht-, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen) oder die Gefahr einer neuerlichen Straftat.

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